Hausdurchsuchung war Warnschuss

23-Jähriger zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt | Tateinräumung

Einbeck. Besitz und Handel von Betäubungsmitteln räumte ein 23-jähriger Einbecker ein. Vom Schöffengericht unter Leitung von Richterin Martina Sievert wurde er jetzt zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 750 Euro in Raten an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden am 7. Januar mehr als 170 Gramm Marihuana sowie szenetypische Utensilien wie Plastikbeutel oder Feinwaage bei ihm gefunden. Angeklagt war er, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen und auch weiterveräußert zu haben.

Dies gab der 23-Jährige zu, seine Verfehlungen taten ihm leid. Damals konsumierte er viel, rund 100 Gramm im Monat. Die restlichen mehr als 70 Gramm waren für den Verkauf bestimmt, um seine Drogenabhängigkeit zu finanzieren. Rund 500 bis 700 Euro kamen so monatlich zusammen.

Nach der Hausdurchsuchung hörte er auf, zu konsumieren. Sie war wie ein Warnschuss für ihn. Ohne Therapie gelang ihm das, auch wenn es sich nicht als einfach darstellte.

Vier Einträge gibt es seit 2014 im Strafregister. Angeklagt und verurteilt wurde er schon zu Freiheitsstrafen auf Bewährung. Als Delikte fielen unter anderem Betrug, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung eines Beamten oder Diebstahl an.
Der Staatsanwalt erklärte, dass sich die Vorwürfe des Besitzes und der Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bewahrheitet haben. Eingeräumt wurden die Delikte vom Angeklagten. Die 100 Gramm für Eigenkonsum und die 70 Gramm für den Verkauf stellen schon eine ordentliche Menge dar. Beide Teile übersteigen die Werte zur Klassifizierung als nicht geringe Menge. Erstaunt war der Staatsanwalt, dass der 23-Jährigen den Drogenkonsum einfach so einstellen konnte.

Da Marihuana eine »weiche Droge« sei, die komplett erworbene Menge sichergestellt wurde und der Angeklagte die Delikte einräumte, spreche dies alles für den Angeklagten. Positiv sei ebenfalls zu werten, dass er ein normales Leben mit sicherer Arbeitsstelle habe und Unterhaltszahlungen für sein Kind leiste; es liege eine positive Sozialprognose vor. Zwar gebe es strafrechtliche Vorbelastungen, doch keine mit Betäubungsmitteln. Der Staatsanwalt plädierte für eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, eine Bewährungszeit von drei Jahren sowie die Zahlung von 750 Euro in Raten an eine gemeinnützige Einrichtung.
Die Taten seien minderschwere Fälle, betonte der Verteidiger. Er stimmte den meisten Aussagen des Staatsanwaltes zu, hob aber noch einmal das Ende des Drogenkonsums, die Einräumung der Taten, die Beschäftigung sowie die positive Zu­kunftsprognose hervor. Der 23-Jährige habe sein Leben in den Griff bekommen, dies sollte das Gericht bei der Urteilsfindung berücksichtigen, bat er.

Das Schöffengericht um Richterin Martina Sievert verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Mo­naten auf Bewährung und zu einer Zahlung von 750 Euro auf Raten an eine gemeinnützige Einrichtung. Einen Teil des ­Marihuanas veräußerte er, um seinen eigenen, hohen Drogenkonsum zu finanzieren. Das Geständnis und die gute Sozialprognose stellen positive Faktoren dar. Angenommen wurde ein minderschwerer Fall als Strafmaß. Marihuana sei auch eine »weiche Droge«. Es gebe zwar Vorbelastungen, doch dies mit anderen, strafrechtlichen Delikten. Da der Angeklagte in »Lohn und Brot« stehe, abstinent sei und ein geregeltes Leben führe, entschied sich das Gericht für eine neunmonatige Strafe. Werde er wieder auffällig, müsse er mit höheren Verurteilungen rechnen, mahnte sie abschließend.mru