20-Jähriger nach Alkoholfahrt am Eulenfest-Freitag zu Geldstrafe verurteilt

Es hätte mehr passieren können

Einbeck. Das Gericht hat in die Urteilsfindung nicht einbezogen, was hätte passieren können, als der 20-Jährige betrunken und mit überhöhter Geschwindigkeit über den Neuen Markt gefahren ist, in Schlangenlinien, mit quietschenden Reifen, am Eulenfest-Freitag, Kurs Richtung Möncheplatz. Sondern es hat nur darüber geurteilt, was vorgefallen ist: hoher Sachschaden und zwei Verletzte, über die man, da diese Zeugen nicht erschienen waren, nichts Näheres sagen konnte. Wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung ist der Unfallverursacher jetzt vom Einbecker Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro sowie einem insgesamt 15-monatigen Führerscheinentzug verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 20-jährigen Einbecker vor, er sei am Eulenfest-Freitag um 22.52 Uhr mit seinem Dreier-BMW betrunken und mit überhöhter Geschwindigkeit in Schlangenlinien den Neuen Markt heruntergefahren. Dabei verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug, mehrere Autos wurden beschädigt. Zunächst rammte er einen Audi A6, an­schließend knallte er ungebremst auf einen Renault Twingo, der wiederum auf einen Fiat 500 krachte.

Dieser Wagen bekam dadurch so viel Schwung, dass er etliche Meter weit geschoben wurde, bis er am Gitter beziehungsweise an der Hauswand eines Geschäfts an der Ecke Möncheplatz/­Dr.-Friedrich-Uhde-Straße gestoppt wurde. Zwei Beifahrer wurden verletzt, an den Fahrzeugen und am Haus entstand hoher Gesamtschaden – auf der Basis von Gutachten fast 45.000 Euro.

Nach kurzem Zögern räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. Auf die Frage von Amtsgerichtsdirektor Thomas Döhrel, was er dazu sage, antwortete er, »dass das stimmt.« Also stark überhöhte Geschwindigkeit »und be­soffen waren Sie auch?« »Ja.« Wodka-Energy habe er mit Kumpels im Park getrunken.

Vor Ort habe sie eine deutliche Beeinträch­tigung durch Alkohol und/oder Drogen festgestellt, berichtete die Beamtin, die mit Kollegen, unter anderem von der Bereitschaftspolizei, den Unfall aufgenommen habe. Die Blutprobe ergab 0,8 Promille, der Atem-Wert vor Ort hatte bei 0,91 Promille gelegen.

Sehr präzise schilderte ein Zeuge, der zum Unfallzeitpunkt mit seiner Familie vom Eulenfest auf dem Heimweg war, das von ihm beobachtete Geschehen: Den Wagen habe er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit kommen sehen. Das erste Fahrzeug habe er touchiert, auf den Twingo sei er nahezu ungebremst aufgefahren.

Polizei und Rettungsdienst seien schnell vor Ort gewesen. Von nahezu derselben Stelle hatte eine 23-jährige Polizeibeamtin, die privat unterwegs und gleichfalls auf dem Heimweg war, das Geschehen verfolgt, sie sprach ebenfalls von Schlangenlinien, quietschenden Reifen, und der Wagen sei für die Straßenverhältnisse sehr schnell gewesen.

Der Staatsanwalt verwies in seinem Plädoyer auf das Geständnis des Angeklagten. Wenn man sich die Auswirkungen anschaue, müsse man von einem erheblichen Unfall sprechen, der finanzielle Schaden sei immens. Er sei alkoholisiert gefahren. Der 20-Jährige erscheine relativ selbstständig, eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht komme nicht mehr in Frage. Die Geldstrafe sollte nicht mehr ganz am unteren Rand verhängt werden: 60 Tagessätze zu je 40 Euro seien angesichts der finanziellen Verhältnisse angemessen. Den Führerschein, den er schon seit einem halben Jahr los sei, sollte der Angeklagte erst nach weiteren neun Monaten wiederbekommen.

Das Gericht schloss sich diesem Strafmaß an; außerdem trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens. Beim Eulenfest sei in Einbeck immer was los, es sei voll, und der Neue Markt sei um diese Zeit der Heimweg von vielen Festbesuchern, auch Familien mit Kindern, führte Richter Döhrel aus. Und der Angeklagte sei mit besoffenem Kopf und überhöhter Geschwindigkeit dort entlang gerast, habe ein paar Autos beschädigt und eine Hauswand. Er könne seinem Gott danken, dass niemand zu Schaden gekommen sei. Gerade der Fiat, der als letzter der Kette erst von einer Hauswand gestoppt wurde, hätte einen Fußgänger dort zerquetschen können. Er sei froh, dass der Angeklagte sich anders verhalte als teilweise im Ermittlungsverfahren: »Er hat’s kapiert.«

Er habe nach dem Alkoholgenuss billigend in Kauf genommen, dass er nicht mehr sicher ­fahren könne, das sei vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung. Der Strafrahmen von zwei Monatsgehältern orientiere sich am hohen Sachschaden. Nicht einbezogen wurde, was hätte passieren können: Das Gericht dürfe da nicht spekulieren. In jedem Fall wäre er aber bei einem anderen Ausgang der Fahrt »in den Bau« gegangen. Dass der Führerschein insgesamt 15 Monate einzogen werde, sei »milde«. Angesichts der beruflichen Perspektiven wolle man ihn aber nicht länger als bis zum Jahresende in seiner Mobilität beschneiden.ek