Einzelhandel bereitet sich auf Regelung vor: 2G-Shopping in Einbeck

Am Sonntag, 12. Dezember, tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft. Diese umfasst unter anderem die Verschärfung auf die 2G-Regelung im Einzelhandel. Ausgenommen davon sind Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken.

Einbeck. Bei körpernahen Dienstleistungen, zum Beispiel Friseur und Fußpflege, hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gestern die 2Gplus-Regel gekippt; nach Überarbeitung der Verordnung kann sie somit nicht, wie eigentlich geplant, schon heute in Kraft treten. Bei Restaurants gilt, wenn sie sich dazu entscheiden, ihre Auslastung auf 70 Prozent zu beschränken, besteht die Möglichkeit des Verzichts auf den Test bei 2Gplus.

Geimpfte, die bereits ihre Boosterimpfung erhalten haben, sind vom zusätzlichen Testen bei der 2Gplus-Regelung ausgenommen. Die Ladenbesitzer stehen nun mit der Kontrolle des geimpften oder genesenen Status vor einer neuen Herausforderung.

Um den Einzelhandel bei dieser Herausforderung zu unterstützen und ihm die Arbeit etwas zu erleichtern, sollen die roten »Einbecker Weihnachtsdorf«- Dauerbändchen vorerst im Umlauf bleiben und auch weiter bescheinigen, dass die Träger geimpft oder genesen sind.

»Dies soll die Kontrollen, die in den Geschäften stattfinden müssen, erheblich vereinfachen. Die Bändchen sollen als Ergänzung der Kontrollen im Einzelhandel verstanden werden. Mit dem Vorzeigen des «Einbecker Weihnachtsdorf”-Dauerbändchens zeigt der Träger auch gleich, dass er geimpft oder genesen ist, was den Zutritt zu dem Geschäft erlaubt«, so Rebecca Siemoneit-Barum, Geschäftsführerin für den Bereich Event- und Citymanagement bei Einbeck Marketing.

»Wir möchten die Einzelhändler in dieser ohnehin schwierigen Zeit unterstützen und ihnen dabei helfen, ihren Kunden auch weiterhin ein unbeschwertes Einkauferlebnis bieten zu können.« Die ausgegebenen Dauerbändchen sind aber keine Voraussetzung für den Einlass in die Geschäfte des Einzelhandels; denn nach wie vor ist es selbstverständlich möglich, seinen Impfausweis oder das Genesenen-Zertifikat vorzulegen, um einzukaufen. Die Bändchen sollen lediglich die Kontrollen erleichtern, indem sie die Möglichkeit bieten, sich als geimpfte oder genesene Person zu identifizieren - sie stellen aber keine Bedingung für das Shopping-Erlebnis dar.

Zudem soll die Ausgabe der Bändchen erweitert werden. Verschiedene Einzelhändler haben angeboten, ihren Kunden ebenfalls die Dauerbändchen zur Verfügung zu stellen. »Fragen Sie einfach beim Einzelhändler Ihres Vertrauens nach«, rät Einbeck Marketing.oh