Immer wieder Diebstähle von Grabschmuck auf dem Zentralfriedhof

Auf Grabschmuck haben es Langfinger auf dem Einbecker Zentralfriedhof abgesehen. Torsten Küster, Abteilungsleiter Friedhof, hofft, die Menschen für das Thema zu sensibilisieren und dass sie die Augen aufmachen.

Einbeck. Immer wieder gehen Beschwerden über den Diebstahl von Blumenschmuck oder anderen Grabgegenständen bei der Friedhofsverwaltung ein. Jede Woche sind es ein bis zwei, berichtet Torsten Küster, Abteilungsleiter Friedhof. Auch andere Grabgegenstände werden von Gräbern gestohlen: Grablampen, Gestecke, Blumenschmuck, Grabengel und -figuren scheinen begehrt. Menschen, die die Gräber ihrer Angehörigen sorgsam pflegen, erschüttert dieser Diebstahl oftmals tief.

Jahrelang seien lediglich die Grabstätten im Eingangsbereich davon betroffen gewesen, nun aber habe sich das Problem auf den gesamten Zentralfriedhof ausgedehnt. Der Einbecker Friedhof ist 15 Hektar groß, und Küster und seine sechs Mitarbeiter können nicht jedes Eckchen immer im Blick haben. Zudem wisse man ja nicht, welcher Angehörige zu welchem Grab gehöre.

Im vergangenen Jahr wurde beispielsweise eine bepflanzte und beschriftete Pflanzschale entwendet. Die betroffene Familie suchte und fand sie auf einer anderen Grabstelle. Letztendlich aber konnte nicht nachgewiesen werden, wie sie dort hingekommen ist und wem sie gehört: Aussage gegen Aussage. Auch an den Diebstahl einer Grablampe samt Fundament erinnert sich Küster. Im Einbecker Ruhewald sei bereits dreimal ein Namensschild abhanden gekommen. Die Namensschilder sind festgeschraubt, es bedarf also eines Schraubendrehers, sie abzumontieren. Die Friedhofsverwaltung hat das Namensschild immer wieder ersetzt.

Während der Vandalismus an Gebäuden auf Friedhöfen abgenommen habe, sei der Diebstahl von Grabschmuck angestiegen, muss Küster berichten. Allerdings sei vorwiegend der Zentralfriedhof betroffen, weniger die anderen 43 Friedhöfe in den Dörfern. Ein Problem in Einbeck sei zudem die illegale Grünmüllentsorgung auf dem Friedhof, berichtet Küster aus seinem Alltag.

Der Diebstahl und die damit verbundene Verletzung der persönlichen Empfindungen rauernder sind die eigentliche Folge von Grabschändereien. Der Gesetzgeber hat sie deshalb besonders unter Strafe gestellt. Mit Paragraph 168 des Strafgesetzbuches wird die Totenruhe geschützt. Zum Schutzbereich gehört auch die Begräbnisstätte mit Zubehör sowie deren Bepflanzung. Jeder Diebstahl vom Grab, seien es Pflanzen oder andere Grabgegenstände, die sich auf dem Grab befinden sowie jede Zerstörung des Zubehörs fällt unter diesen Straftatbestand. Der Gesetzgeber sieht hierfür empfindliche Strafen vor. Je nach Schwere der Tat reicht die Sanktion von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.

Die Polizei sei in der vergangenen Woche bereits Streife gegangen, berichtet Küster. Er wünscht sich, dass die Friedhofsbesucher sensibilisiert werden, die Augen aufhalten und stärker aufeinander achten. Vielleicht sei das eine Möglichkeit, Diebstähle zu verhindern.

Man kann aber auch versuchen, den Grabschmuck zu sichern. Kennzeichnen schreckt manchmal schon ab: Mit Namen auf den Figuren werden sie zumindest als Schmuck für ein anderes Grab uninteressant, mit wasserfestem Stift lässt sich das Deko-Objekt sicher am Sockel oder an anderer Stelle beschriften. Verankern kann auch helfen: Mit Baukleber oder Bauschaum kann ein Erdanker in der Figur befestigt und beides in der Erde verankert werden. Das macht es zwar nicht unmöglich, es erschwert das Mitnehmen aber, und je höher der Aufwand und um so sperriger so ein Figürchen am Ende ist, desto unattraktiver ist es für einen Dieb, sich das schnell und unauffällig einzu­stecken. Statt des Erdankers lässt sich sicherlich auch mit etwas anderem improvisieren.sts