Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung

In der Kernstadt soll wieder gebaut werden

Bebauungsplan für »Weinberg III« | Sparkasse wird Erschließungsträger | Vermarktung ab Ende 2023

20 Baugrundstücke sollen in Einbeck im Bereich des Bebauungsplanes Nummer 85 »Weinberg III« entstehen.

Einbeck. Es fehlt an Bauland in der Kernstadt. Vor rund einem Jahr hat der Verwaltungsausschuss deshalb Planungen für Entwicklungsflächen am Walkemühlenweg und am Weinberg in Auftrag gegeben. Während die Bebauung am Walkemühlenweg wegen eines dort ansässigen Gewerbetriebes derzeit nicht möglich ist, ist die Situation am Weinberg anders. Hier soll mit »Weinberg III« ein neues Baugebiet entwickelt werden, und damit hat sich jetzt der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschäftigt.

20 Baugrundstücke mit einer Größe zwischen 600 und 700 Quadratmetern

Die Fläche schließt als öst­liche Verlän­gerung an das Gebiet »Weinberg II« an, das aktuell bebaut wird. Im Bebauungsplan Nummer 85 »Weinberg III« sollen 20 Baugrundstücke mit einer Größe zwischen etwa 600 und 700 Quadratmetern entstehen, da­von sieben sogenannte Hinterlieger. Sie liegen zweireihig zu beiden Seiten einer Erschließungsstraße. Eine Stichstraße mit Wendeanlage erschließt einen äußeren Bereich. Das Areal ist 1,62 Hektar groß. Es wird derzeit als Ackerfläche genutzt und befindet sich im Eigentum der Stadt Einbeck. Im Flächennutzungsplan ist es bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Das Baugebiet soll, das hat der Verwaltungsausschuss im April beschlossen, durch die Sparkasse Einbeck als Erschließungsträger entwickelt werden. Die Flächen werden zeitnah von der Stadt erworben. Für die ­Erstellung des Bebauungsplanentwurfs und die Durchführung des Planverfahrens wird ein Stadtplanungsbüro beauftragt. Der Erschließungsträger übernimmt auch die Kosten für eventuell erforderliche Fachplanungen und Untersuchungen. Die Grundstücke werden nach Herstellung der Erschließungsanlagen nach den Vorgaben de Bebauungsplans vermarktet. Zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt werden ein städtebaulicher Vertrag und ein separater Erschließungsvertrag geschlossen.

Erste Archäologie-Vorsondierung

Die Archäologie hat den Bereich bereits im Rahmen einer geomagnetischen Vorsondierung untersucht. Überall gibt es, wie in den benachbarten Baugebieten auch, Flächen mit mittelalterlichen Spuren beziehungsweise ­eisenzeitlichen Befunden. Weitere notwendige archäologische Grabungen werden in Regie und auf Kosten des Erschließungs­trägers durchgeführt.

Vermarktung voraussichtlich ab Ende 2023

Zum Zeitplan hieß es, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 85 »Weinberg III« in diesem Jahr durchgeführt werden soll. Für das kommende Jahr sind die archäologischen Grabungen geplant, danach erfolgt die Erschließung. Die Vermarktung der Bauplätze könnte bei kontinuierlichem Planungsverlauf ab Ende 2023 beginnen.

Anregung, im Bebauungsplan ein Verbot von Schottergärten festzuschreiben

Die Ergebnisse des durchgeführten Klima-Checks seien »suboptimal«, räumte die ­Verwaltung ein. Das liege beispielsweise daran, dass es sich um Außenentwicklung handele und Nahversorgungseinrichtungen sowie Schulen und Kitas weit entfernt seien. Die Werte könnten aber noch verbessert ­werden. Klimafreundlich sei beispielsweise die Möglichkeit, regenerative und/oder wirtschaftliche Energien zu nutzen – die Lage mit der Südwest-Neigung gebe das her.
In der Ausschussberatung wurde zudem angeregt, in den Festsetzungen zum Bebauungsplan ein Verbot von sogenannten Schottergärten festzuschreiben.

Ausschuss einstimmig dafür

Einstimmig hat sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, den Bebauungsplan Nummer 85 »Weinberg III« zu beschließen. Mit dem Erschließungsträger soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.ek