Jahresvorrat hochgenommen

Einbecker wegen Betäubungsmittelbesitzes vor Gericht | Minderschwerer Fall

Der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist nicht erlaubt, und das gilt auch, wenn Besitz beziehungsweise Konsum vor einem medizinischen Hintergrund erfolgen. Das musste jetzt ein 41 Jahre alter Einbecker erfahren, der sich wegen Haschisch- und Cannabis-Besitzes vor dem Amtsgericht zu verantworten hatte.

Einbeck. In der Wohnung des Mannes hatte im vergangenen Herbst eine Durchsuchung stattgefunden, wobei nicht geringe Mengen Drogen gefunden wurden: mehr als 80 Gramm Marihuana-Blüten, 230 Gramm Cannabis-Blüten, Hanfsamen, Haschisch-Brocken, außerdem Kokain, verteilt in mehreren Zimmern der Wohnung. Der Angeklagte berichtete, aufgrund einer Erkrankung dürfe er keinerlei Alkohol trinken. Eine Möglichkeit, um mal abzuschalten, sei für ihn Drogenkonsum. Er konsumiere seit etwa zehn Jahren, so lange sei er auch schon erkrankt. Die Haschischpflanzen habe er im Garten angebaut, für den Eigenbedarf.

Es habe sich dabei um seinen Jahresvorrat gehandelt, geerntet etwa eine Woche vor der Durchsuchung. Er wisse, dass das strafbar sei, und er habe einen großen Schrecken bekommen, als die Polizei vor der Tür stand. Beim Kokain habe es sich um Reste »aus ganz früheren Zeiten« gehandelt, er habe vergessen, dass er noch etwas davon besitze.

Aus einem Gutachten des Landeskriminalamtes ergab sich ein THC-, also Wirkstoffgehalt von 19,74 Gramm; alles, was über 7,5 Gramm liege, sei eine »nicht geringe Menge«, und dafür müsse man mit Haft nicht unter einem Jahr rechnen, erläuterte Richterin Martina Sievert.

In seiner Zeugenaussage sagte der ermittelnde Polizeibeamte, dass ein anonymes Schreiben beim Zoll eingegangen sei, in dem der 41-Jährige des Drogenhandels beschuldigt wurde. Mit dem Durchsuchungsbeschluss habe man dann die Wohnung genau in Augenschein genommen. Sichergestellt wurde unter anderem das Handy des Angeklagten, auf dem man Fotos von ihm in seinem Garten gefunden habe. Der Einbecker sei »nicht unbedingt amüsiert« gewesen angesichts des Polizeibesuchs, aber er sei gefasst und kooperativ aufgetreten. Strafrechtlich ist der Mann bisher so gut wie gar nicht in Erscheinung getreten.

Die Staatsanwaltschaft hielt ihm zugute, dass er voll geständig sei und dass er erstmals wegen Betäubungsmittelkriminalität vor Gericht stehe. Ungünstig sei dagegen die große Menge beziehungsweise der hohe Wirkstoffgehalt. Mit Blick auf das Geständnis und darauf, dass es sich um »weiche« Drogen handele, könne man aber von einem minderschweren Fall ausgehen. Vorgeschlagen wurde deshalb eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung, zudem eine Geldauflage von 500 Euro, zahlbar in kleinen Raten.

Die Verteidigung räumte ein, dass der Angeklagte die Gründe seine Handelns erläutert habe. Die Menge sei in der Tat groß, aber es handele es sich um den Jahresvorrat. Ein minderschwerer Fall rechtfertige eine sechsmonatige Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

Das Schöffengericht folgt mit seinem Urteil über acht Monate der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe die Vorwürfe eingeräumt, man gehe von einem minderschweren Fall aus. Das Gericht hoffe, dass er seine Lehren aus dem Verfahren ziehe. Von einer Geldauflage sehe man angesichts der begrenzten finanziellen Möglichkeiten ab.ek