»Jedes verletzte Kind ist eins zuviel«

Die richtige Kindersicherung im Auto ist notwendig und gesetzlich vorgeschrieben

Die Verkehrswacht Einbeck hatte zum Vortrag »Kindersicherung im Auto« eingeladen. Vertreter der Kindergärten und Schulen hörten die Ausführungen von Polizeioberkommissar Michael Beyer. Zuvor gab es Neues aus dem Verkehrsrecht.

Einbeck. Der erste Vorsitzende der Verkehrswacht Einbeck, Dr. Andreas Huchthausen,  freute sich über das Interesse der Schul- und Kindergartenvertreter. Im Verkehrsrecht habe es »keine großen Veränderungen gegeben«, führte er aus. Er ging kurz auf die Feinstaubzone in Hannover ein, in die seit Jahresbeginn nur noch Fahrzeuge mit grünen Plaketten einfahren dürfen, und erläuterte kurz Vor- und Nachteile des Wegfalls der AU-Plakette am Auto. Anschließend sagte er, dass batteriebetriebene Stecklichter für Fahrräder eine »gute Sache« seien und betonte, wie wichtig Reflektoren und eine funktionierende Beleuchtungsanlage am Rad seien.

Beyer stellte fest, dass Mitfahren im Auto die gefährlichste Reisemöglichkeit im Verkehr für Kinder sei. »Von 91 bei Verkehrsunfällen getöteten Kindern starben 52 im Auto«, berichtete er. Das Problem sei die unzureichende oder gar keine Sicherung der Kleinen während der Fahrt. Kindersitze seien »aus gutem Grund vorgeschrieben«. Kindersitze und Babyschalen gebe es in unterschiedlichen Größen für Gewicht und Altersgruppe, ein Vorteil sei aber mittlerweile der universell mögliche Einbau durch das so genannte »Isofix«-System. Beim Kauf solle man unbedingt das Kind mitnehmen und auf die Prüfzeichen achten: Erlaubt und zugelassen sind nur noch Sitze mit der Kennzeichnung ECE R 44/03 und 44/04. »Zögern Sie nicht, sich im Fachhandel beraten zu lassen«, erklärte Beyer.

»Rückhalteeinrichtungen für Kinder bis zwölf Jahre und unter 1,50 Meter Körpergröße sind gesetzlich vorgeschrieben.« Ausnahmen gebe es allerdings auch. Ältere und kleinere Kinder dürften jedoch auf dem Vordersitz keine Sitzerhöhungen benutzen. »Am besten ist es sowieso, Kinder hinten zu befördern«. Alleine dem Fahrzeugführer obliege die Sicherung und die Aufsichtspflicht, erläuterte er. Bei Verstößen stehen Verwarn- oder Bußgelder und Punkte in Flensburg  an.

Werde ein Kind mit Babyschale oder Reboard-Sitz auf dem Beifahrersitz transportiert, müsse darauf geachtet werden, dass der Airbag dort ausgeschaltet ist. Auch in Taxis gilt die generelle Sicherungspflicht für Kinder. »Jedes verletzte Kind ist zuviel«, betonte Polizeioberkommissar Beyer.tc