Keine Ersatzprodukte verwenden

Corona und Toilettenpapier: Verstopfungen der Rohrleitungen vermeiden

Damit die Abwasserreinigung problemlos funktioniert, sollte man darauf achten, nur Toilettenpapier und nie Taschentücher oder Haushaltsrollen in die Toilette zu werfen.

Einbeck. In Zeiten von Corona scheint Toilettenpapier zur Mangelware geworden zu sein – jedenfalls ist es in den Supermärkten zurzeit äußerst begehrt. Wer keins hat, meint sich helfen zu können: Ersatzprodukte wie Feucht-, Küchen- oder Kosmetiktücher landen in den Toiletten. Doch das kann schlimme Folgen haben, erläutert Martin Worreschk, Abteilungsleiter Kanalnetz der Stadtentwässerung Einbeck.

Taschentücher und Haushaltsrollen lösen sich im Wasser nur schlecht und zum Teil gar nicht auf. Daher können sie – gerade in Verbindung mit der Wasserspartaste der Toilette – zu Verstopfungen in den Rohrleitungen führen. Auch die Rohre in den privaten Haushalten können durch die unsachgemäß entsorgten Tücher verstopfen. Oftmals hilft dann nur noch eine teure Fachfirma. Auf dem Grundstück ist der Grundstückseigentümer für die Rohrleitungen verantwortlich und somit auch für die entstehenden Kosten.

Nur Toilettenpapier gehört in das WC

Feuchttücher verursachen darüber hinaus große Probleme bei den Pumpstationen. Hier verstopfen die Pumpen, und ein gesicherter Abwassertransport kann nicht mehr gewährleistet werden. Die Folge ist ein Rückstau im Kanalnetz und im schlimmsten Fall sogar in die Hausanschlussleitungen. Worreschk warnt daher eindringlich davor, andere Produkte als Toilettenpapier in Toiletten hinunterzuspülen.

Bei Taschentüchern und Küchenrollen kommt noch hinzu, dass sie mit Chemikalien hergestellt werden, die sie auch bei Nässe reißfest machen sollen. Diese sogenannten Nassfestmittel sind biologisch schwer abbaubar. Alle diese Produkte haben zusätzlich auch negative Folgen für den Betrieb der Kläranlagen. In Toiletten gehört nur Toilettenpapier.

Feuchttücher und Haushaltsrollen in Restmüll

Im Gegensatz zu Küchen- oder Taschentüchern, die sogar einen Waschgang in der Waschmaschine überstehen könnten, sei herkömmliches Toilettenpapier darauf ausgelegt, sich schnell zu zerfasern und aufzulösen. Daher gilt grundsätzlich: Nie Feuchttücher, Taschentücher oder Haushaltsrollen in die Toilette geben. Sollten aufgrund einer Notsituation Feuchttücher, Taschentücher oder Haushaltsrollen verwendet werden, können diese dem Restmüll zugeführt werden. Für Fragen steht die Stadtentwässerung Einbeck unter Telefon 05561/942262 gerne zur Verfügung.

Vieles muss mühselig herausgesiebt werden

Feucht- und Taschentücher gehören also ebenso wenig in die Toilette wie Küchentücher, Tampons, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Zigarettenkippen, Kondome oder Verbände. Sollten diese Dinge es überhaupt bis zur Kläranlage geschafft und nicht schon im privaten Haushalt zu einer Rohrverstopfung geführt haben, müssen sie mit Rechen und Sieben aufwendig aus dem Abwasser entfernt, gesammelt und entsorgt werden. Das ist teuer und die Kosten dafür zahlen alle über den Abwasserpreis.

Auch Küchenabfälle und Essensreste haben im Abwasser nichts zu suchen, ebenso wenig sollten Öle und Fette über die Toilette entsorgt werden, denn sie verschmutzen die Abwasseranlagen. Deren Reinigung ist ebenfalls aufwendig und teuer. Küchenabfälle und Essensreste sind über den Haus- oder Biomüll zu entsorgen.

Medikamente gehören ebenfalls nicht in die Toilette. Die Entsorgung von Medikamenten über die Toilette oder den Ausguss ist besonders gefährlich, weil auch eine Kläranlage nicht alle Medikamentenreste beseitigen kann. Die Folge: Sie gelangen in die Umwelt, insbesondere in die Gewässer und führen zu Schäden bei Wassertieren.

Verboten, Abfälle über Toilette zu entsorgen

Farben, Lacke und Lösungsmittel können sogar Bausubstanz und Technik öffentlicher Abwasseranlagen angreifen und gehören daher ebenfalls nicht in die Toilette. Außerdem enthalten sie häufig Substanzen, die für die Mikroorganismen im Abwasser giftig sind. Ohne diese Mikroorganismen können biologisch zersetzbare Substanzen nicht mehr aus dem Abwasser entfernt werden. Die Verschmutzungen könnten so wieder in unser Trinkwasser gelangen, erklärt das Umweltbundesamt. Die Behörde weist darauf hin, dass es aufgrund der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sogar grundsätzlich verboten ist, Abfälle über das Abwasser, also zum Beispiel über die Toilette oder den Ausguss, zu entsorgen.sts