Keine Kita-Gebühren für April

Landkreisweit einheitliche Regelung für Städte und Gemeinden gefunden

Für den Monat April werden die Gebühren für den Besuch der derzeit geschlossenen Kindertagesstätten – hier der Kindergarten Benser Mauer – den Eltern erstattet. Darauf haben sich die Städte und Gemeinden im Landkreis Northeim verständigt.

Einbeck. Die Kindertagesstätten in Deutschland sind derzeit wegen der Corona-Pandemie geschlossen, die Eltern betreuen ihre kleinen Kinder zuhause. Im Landkreis Northeim sollen deshalb die Belastungen für die Familien gesenkt werden: Die Städte und Gemeinden werden den Eltern die Kita-Gebühren für den Monat April zurückerstatten. Das hat Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek für das Ein­becker Stadtgebiet nach der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses angekündigt.

Die Bürgermeister-Kollegen Uwe Ahrens und Torsten Bauer, Katlenburg-Lindau und Uslar, hätten als Geschäftsführer des Kreisverbands des Städte- und Gemeindebundes beziehungsweise des Niedersächsischen Städtetages einen entsprechenden Vorschlag zur Rücküberweisung der für den laufenden Monat gezahlten Gebühren gemacht, erläuterte Dr. Michalek. Damit komme man, berichtete sie aus einer Telefonkonferenz der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis, beim Gebührenverzicht zu einer einheitlichen Lösung. Für die kirchlichen oder die anderen freien Kita-Träger sollen die Rückerstattungen über den Defizitausgleich erfolgen.

Für eventuelle weitere Monate, in denen die Einrichtungen geschlossen bleiben müssten, gebe es noch keine Entscheidungen, berichtete die Bürgermeisterin weiter. Man sei aber in Gesprächen, auch innerhalb der kommunalen Spitzenverbände und der Länder, wie man damit umgehen könnte. Dazu gebe es unterschiedliche Lösungsvorschläge, und darüber müsse noch weiter diskutiert werden. Die Gebührensatzung der Stadt habe diese Entscheidung für Einbeck möglich gemacht: Ein Ratsbeschluss, um die Eltern auf diesem Weg zu entlasten, sei nicht erforderlich, und der Verwaltungsausschuss habe den gemeinsamen Willen deutlich bekundet.

Weiter wies die Bürgermeisterin darauf hin, dass eine für den Landkreis einheitliche Regelung für die Betreuung in Notgruppen erarbeitet werden soll. Die Kita-Leitungen würden derzeit Pläne dazu erstellen, wer entsprechenden Bedarf habe. Man lege dabei Wert darauf, dass das Angebot tatsächlich auf Notfälle begrenzt werde, um die Infektionsgefahr zu minimieren, hieß es. Die Eltern, so der Appell, sollten die Angebote, in denen maximal fünf Kinder versorgt werden könnten, nur in Anspruch nehmen, wenn alles andere geprüft sei, es aber keine alternativen Betreuungsangebote für sie gebe. Die Familien, lobte die Bürgermeisterin, würden aber sehr vernünftig mit dem Thema umgehen – es gebe ein sehr hohes Verständnis in der derzeitigen Situation.ek