Landgericht hebt Urteil auf: Zwei Jahre auf Bewährung

Einbeck/Göttingen. Nach dem zweiten Verhandlungstag hat das Landgericht Göttingen am Nachmittag das Urteil im Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs an einem damals Zehnjährigen in Einbeck gesprochen: Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wurde er unter Führungsaufsicht gestellt. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts auf Anfrage mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen: Der Angeklagte befinde sich in einer Therapie, er habe eine feste Beziehung, einen Arbeitsplatz und eine günstige Sozialprognose.

Das Amtsgericht Einbeck hatte den Mann, der als Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma die Tat begangen hatte, zu drei Jahren Haft verurteilt; dagegen war er in Berufung gegangen.ek