LSD zu medizinischen Zwecken im Darknet bestellt

Ein minderschwerer Fall | Zoll zieht Päckchen ein

Einbeck. Er ist mit einem blauen Auge – beziehungsweise einer Geldstrafe – davongekommen, und wenn er weiter die Spur hält, wird das Urteil ohne Folgen bleiben.
Vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Einbeck wurde jetzt über den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verhandelt. Angeklagt war ein 24-Jähriger, Tatzeit war bereits im Sommer 2018. Damals hatte der junge Mann, der Einbeck inzwischen verlassen hat, um außerhalb zu studieren, im Dark-net 100 LDS-Trips bestellt. Die Lieferung aus den Niederlanden fiel in einer Postverteil-Stelle auf. Die Sendung wurde beschlagnahmt und Anklage erhoben.

Der Beschuldigte räumte die Bestellung in vollem Umfang ein. Er habe die Droge, berichtete er, zur Selbstbehandlung von Cluster-Kopfschmerz benötigt. Umfassende Krankenakten konnte er über seinen Verteidiger vorlegen. Auf Nachfrage von Richterin Sievert erläuterte er, das er verschiedene Medikamente ausprobiert habe. Unter dem Einfluss von Antidepressiva habe sich allerdings sein Wesen verändert. Inzwischen könne er auf gängige Schmerzmedikamente zurückgreifen oder die Schmerzschübe aushalten, zumal sie sich stark verringert hätten – von früher bis zu 20 im Monat auf jetzt etwa fünf pro Jahr. Beim Einsatz von LSD habe er die Dosis sehr gering gehalten: Es sei ihm um die Wirkstoffe gegangen, nicht um den Trip.

Vor diesem Hintergrund stellte der Staatsanwalt fest, es handele es sich zwar angesichts des Wirkstoffgehalts von zehn Milligramm pro Dosis um eine nicht geringe Menge. Der Angeklagte habe aber ein glaubhaftes Geständnis abgelegt. Zu-dem sei die Tat nicht vollendet worden, sondern an der Post gescheitert, es bleibe also beim Versuch. Beim Strafmaß müsse man vom Versuch ausgehen. Durch den geplanten therapeutischen Einsatz werde die Tat zwar nicht richtiger, aber nachvollziehbarer. Inzwischen sei der junge Mann auf einem guten Weg; man könne mit der Mindeststrafe von drei Monaten auskommen, weniger gehe allerdings nicht. Da man mit Blick auf seinen Lebenswandel seither nicht erzieherisch auf ihn einwirken müsse, halte er, so der Staatsanwalt, eine Geldstrafe für ausreichend. Der Pflichtverteidiger zeigte sich mit den Vorschlägen einverstanden: Man spreche von einem minderschweren Fall, der Konsum habe nicht wegen des Kicks, sondern aus medizinischen Gründen stattgefunden, und es sei beim Versuch geblieben, zudem vor fast zweieinhalb Jahren. Mit einem solchen Urteil gelte sein Mandant als nicht vorbestraft.

So urteilte auch das Gericht: Der 24-Jährige wurde schuldig gesprochen, im Darknet LSD bestellt zu haben, wenngleich aus medizinischen Gründen. Als Strafe wurden 90 Tagessätze zu je 50 Euro verhängt, auch weil es beim Versuch blieb. Angesichts des geregelten Lebens reiche die Mindest- bzw. Geldstrafe aus.ek