Ausschuss für Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Mit Vorhaben der Prioritäten 1 und 2 beginnen

Hochwasserschutz: Gefahrenstellen in den Ortslagen abarbeiten | Unterhaltungsarbeiten erforderlich

Hemmnis für einen zügigen Abfluss: In die Ilme in Hullersen sind Bäume gestürzt. Bei hohem Wasserstand bedeutet das eine zusätzliche Hochwassergefahr.

Hullersen/Einbeck. Das Thema Hochwasser hat den Ausschuss für Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Dabei ging es um die Prioritätenliste für die von den Ortschaften gemeldeten Hochwassergefahren für die Ortslagen.

Priorität 1 hat danach ein Objektschutz für ein Grundstück in der Straße Zum Steinbühl in Kohnsen, wofür unter anderem eine Verlegung des Tiefpunkts der Straße und die Entfernung einer Betonmauer vorgeschlagen wurden. Die Maßnahme wird auf 45.000 Euro geschätzt. Für Opperhausen wurden Planungskosten für die Verrohrung eines Grabens angesetzt. Das würde gegen eine Überflutung der Ortslage bei Starkregen helfen. Erst danach wäre die Planung eines Hochwasserrückhaltebecken sinnvoll. Für Rengershausen ist der Einbau von Entwässerungsrinnen in den Straßen Auf der Steinburg und in der Verlängerung des Birkenwegs aufgenommen, für zusammen 9.000 Euro.

In Vardeilsen soll gegen eine Überflutung bei Starkregen die Reaktivierung von Retentionsraum oberhalb der Ortslage vorgenommen werden. Außerdem wäre die Neuanlegung eines Grabens als Ersatz für eine Verrohrung sinnvoll. Für diese Maßnahme, veranschlagt mit 150.000 Euro, wird zurzeit ein Wasserrechtsantrag erarbeitet. In Voldagsen entstehen ebenfalls Probleme bei Starkregen durch Hangwasser sowie bei Hochwasser des Stroiter Bachs. Eine hydraulische Untersuchung des Oberflächenwasserabflusses wurde hier für 7.5000 Euro vorgeschlagen. Weitere Projekte im Ort finden sich in Priorität 3 wieder. Ebenfalls ein Priorität-1-Objekt gibt es Wenzen: Eine hydraulische Untersuchung ist vorgesehen für einen Ableiter am Einlaufbauwerk der Rohrleitung im Kurvenbereich des Hillebachs Hinter dem Wasser in Richtung B 64. Die Kosten werden mit 5.000 Euro kalkuliert.

Haushaltsausgaberest

Die Summe der Vorschläge für Priorität 1 beläuft sich auf 232.500 Euro; Priorität 2 summiert sich auf 1.223.500 Euro, Priorität 3 auf 2.565.000 Euro.
Zurzeit steht, so die Verwaltungsvorlage, ein Haushaltsausgaberest von rund 416.000 Euro für die Umsetzung von Maßnahmen und die Planung weiterer Vorhaben bereit. Aus den Ergebnissen der nachfolgenden Planungen ergibt sich dann, wieviel Geld weiterhin erforderlich ist.

Beatrix Tappe-Rostalski, CDU, lobte die Arbeiten: Es sei großartig, dass das mit der Prioritätenliste so schnell gegangen sei. Dietmar Bartels, Grüne, stellte mit Blick auf die Maßnahme in Kohnsen fest, dass die Schaffung von Retentionsraum seiner Ansicht nach eine billigere und wirkungsvollere Maßnahme sei. Hans-Dieter Scholz, hinzugewähltes Mitglied im Ausschuss, fragte nach der Gewässerunterhaltung. Die Einwohner vor Ort würden da Bedarf sehen - die Frage tauche immer wieder auf, wer da zuständig sei. Außerdem sollte man den Nutzen für die Gesamtstadt im Blick haben. Wenn man Hochwasser da eindämme, wo es entstehe, wäre das sinnvoll. Ein hoher Nutzen sei auch einem Rückhaltebecken bei Voldagsen zugemessen worden – allerdings handele es sich um eine gesteuerte und somit teure Anlage. Möglicherweise gehe es auch ungesteuert und somit günstiger.

Dieses Becken, erläuterte Thomas Kreykenbohm, Sachgebietsleiter Straßen- und Grünflächenmanagement, sei wegen der Kosten-Nutzen-Relation aus der Planung aus der Liste herausgenommen worden. Damit decke man kein sogenanntes hundertjähriges Hochwasser (HOT 100) ab, und somit gebe es auch keine Förderung. Alle Kosten blieben also bei der Stadt. Er schlug vor, im Rahmen einer Begehung, auch unter Beteiligung des Ortsrats, zu sehen, was man leisten könne.

Gewässerunterhaltung sei ein Dauerthema, ergänzte Scholz, gerade mit Blick auf den Leineverband. Die Abhängigkeit vom Leineverband sei dabei den Dörfern nicht mehr nahezubringen. Die Vorschläge mit den Prioritäten 2 und 3, mahnte er, dürften nicht komplett »hinten runterfallen.« Da gelte es, stimmte Thomas Kreykenbohm zu, in den Folgejahren Mittel bereitzustellen, und dazu sei die Politik gefordert.

Was es zu tun gäbe, ergänzte Eunice Schenitzki, SPD: So müssten in Hullersen Anlandungen im Bereich von Brücken regelmäßig entfernt werden, was aber nicht erledigt werde. Jetzt hänge dort eine Menge Schwemmgut fest, das beseitigt werden müsste. Sie regte eine Besichtigung an, um das Problem vor Ort in Augenschein zu nehmen. Bei Platzregen gebe es regelmäßig Probleme, und man könne derzeit von Glück sagen, dass es keine Schneeschmelze gebe.

Gleich mehrere Bäume seien im Bereich Hullersen in die Ilme und den Mühlengraben gefallen, berichtete Ulrich Filmer, als Vorsitzender der IG Hochwasserschutz hinzugewähltes Mitglied im Ausschuss: etwa acht Stück auf einem Kilometer Fluss- beziehungsweise Bachlauf. Damit werde der Ablauf sehr gefährdet. Es müsse im Sommer unbedingt etwas getan werden. Hilfreich wäre es auch, vorbeugend trockene Bäume zu entfernen. Er halte es nicht für richtig, dass Totholz im Flussbett gewollt sei. Da Starkregenereignisse und die damit verbundenen Gefahren zunehmen würden, müsse man zudem über finanzielle Unterstützung durch das Land sprechen. Die Kosten werden mit 5.000 Euro kalkuliert.

Ähnliche Probleme in Dassel

Zum Gespräch mit der Stadt Dassel berichtete Baudirektor Joachim Mertens auf Anfrage von Klaus-Reiner Schütte, es habe ein erstes Treffen gegeben. Dassel habe ähnliche Probleme wie Einbeck: Ganz große Maßnahmen seien zu teuer, und Linienschutz sein nicht möglich. Außerdem sei es problematisch, dass nur Objekte gefördert würden, die für ein HQ 100 ausreichend seien. Dazu sollte man Gespräche im Ministerium in Hannover führen, um diese Förderschwelle abzusenken. Mit Dassel, kündigte er an, werde man im Gespräch bleiben.

Der Ausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritäten 1 und 2 umzusetzen. Für die zunächst erforderlichen Planungsleistungen seien entsprechende Aufträge zu erteilen und die Ergebnisse dem Ausschuss vorzustellen.

Ergänzend hieß es, dass es nicht gelingen werde, alle Schäden in der gesetzlich zulässigen Pflicht bis Ende Februar zu beseitigen. Auf keinen Fall dürfe damit aber bis zum Herbst gewartet werden, sondern es müsse eine Ausnahmeregelung geben, die die notwendigen Arbeiten auch in den März hinein gestatte.ek