Nicht erlaubt: Grünmüll in die Landschaft kippen

Einbeck. Unerlaubte Grünmüllentsorgung auf fremden Grundstücken: Immer wieder ist das im Stadtgebiet ein Ärgernis, beispielsweise hier am Knickebrink, aber auch am Fasanengrund und an anderen Stellen. Grünabfall wie Baumschnitt oder Rasen wird einfach in die Natur gekippt, in diesem Fall auf das frühere Steinbruchgelände südlich des Knickebrinks.

Es handelt sich dabei um ein städtisches Grundstück, und die Entsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit. Lutz Rosenthal vom Ordnungsdienst der Stadt Einbeck (rechts), Wilfried Kappei vom Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (links) und Polizeikommissar Böhme vom Polizeikommissariat Einbeck haben die ärgerliche Angelegenheit vor Ort in Augenschein genommen. Vom Bürgersteig her ist schon ein kleiner Trampelpfad entstanden.

Jeder Grundstückseigentümer, stellen sie fest, habe die Möglichkeit, Grünschnitt und Gartenabfall über eine Biotonne zu entsorgen oder direkt an der Deponie abzuliefern. »Das eigene Grundstück soll aufgeräumt sein, und dann wird es schnell – unerlaubt – entsorgt«, so die Überlegung. Sollten sich Verursacher finden lassen, können sie mit bis zu 5.000 Euro zur Kasse gebeten werden.ek