Nichts Neues bei den Brenntagen
Regelung per Allgemeinverfügung soll auch 2011 bleiben / Verwaltung prüft Verwertung
Einbeck. Nicht jeder sei glücklich mit der derzeitigen Regelung, räumte Bürgermeister Ulrich Minkner ein. Im Rahmen einer Allgemeinverfügung seien die sogenannten Brenntage festgesetzt: Jeweils im Frühjahr und Herbst könne für etwa sechs Wochen Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden, immer mittwochs und sonnabends von 9 bis 18 Uhr. Dabei seien zahlreiche Vorschriften zu beachten, beispielsweise hinsichtlich der Mindestabstände und der Größe des Feuers sowie der Witterung.
Der Landkreis Northeim als Abfallbehörde könne Widerspruch gegen die Regelung einlegen, in einigen Kommunen habe er das auch getan, so Minkner. Insgesamt stehe die Tendenz, gerade auch im Land, gegen das Verbrennen, da es als Beeinträchtigung der Allgemeinheit gesehen werde und zumal es Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort gebe. Gegen die Abschaffung der Brenntage haben sich unter anderem Kleingartenbesitzer ausgesprochen. Es wurden auch Unterschriften für die Beibehaltung der jetzigen Regelung gesammelt. Eine Abfrage bei den Ortsräten in den vergangenen Wochen hat ergeben, dass auch sie für die Fortführung der Allgemeinverordnung sind.
Einen Antrag mit dem Titel »Grünschnitt ist Wertstoff« stellte Dr. Reinhard Binder, FDP, für die Mehrheitsgruppe CDU, FDP, Grüne vor. Energieverwertung werde immer wichtiger, es gebe sogar Kommunen, in denen werde zehn Euro pro Tonne Grünschnitt gezahlt. Es sei nicht möglich, jede Menge über die Biotonne zu entsorgen, zumal bei größeren Grundstücken. Man sollte aber über intelligente Transportsysteme nachdenken, vielleicht mittels einer Abholkarte wie beim Sperrmüll oder über eine Abfuhr gegen Gebühr, einzuziehen als Teil der Grundsteuer B. Die Verwaltung sollte prüfen, wie es weitergehen könne, sie sollte langfristige Perspektiven suchen, die sinnvoll und ökologisch machbar seien.
Während die Verwaltung nach Alternativen suche, sollte weiter die bisherige Regelung gelten, machte Ulrich Vollmer, CDU, deutlich. Im Frühjahr werde dann entschieden, wie man nach 2011 verfahren wolle. Vielleicht stelle sich bis dahin ja heraus, dass sich jemand um die Biomasse reiße. Energie aus Biomasse zugunsten der endlichen Ressourcen zu nutzen, sei sicher ein richtiger Weg, ergänzte Baudirektor Gerald Strohmeier. Die Wissenschaft forsche daran. Vermeiden und Verwerten müssten Priorität haben vor dem Verbrennen.
Das Einsammeln in kommunaler Verantwortung gehe nicht, gab der Bürgermeister zu bedenken, das sei eine Aufgabe des Landkreises. Auch die Veranlagung mit der Grundsteuer B sei nicht möglich. Beides seien erkennbare Haken in dem Antrag.
Mit dem Gedanken, dass das, was nicht als Kompost im Garten verwertet werden könne, als Sperrholz, analog zum Sperrmüll, abgeholt werde, könnte sie sich anfreunden, sagte Dietlind Ostermann. SPD. Die Lage wäre außerdem auch nicht so problematisch, wenn von Gartenbesitzern rücksichtsvoll gebrannt würde. Dass andere Lösungen nicht kostenneutral möglich wären, darauf wies Helmut Giesel, SPD, hin.
Den Antrag der Mehrheitsgruppe halte er aber für sinnvoll. So sprach sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, die Allgemeinverfügung beizubehalten bis zum 30. Oktober 2011, danach wird neu beraten. Parallel soll die Verwaltung Möglichkeiten zur Grünschnittverwertung erarbeiten und bis zum 30. April Jahres vorlegen. ek