Notwendige soziale Distanz wird kontrolliert

Polizei und Ordnungsamt überprüfen Einhaltung der aktuell geltenden Regeln

Polizeihauptkommissar Torsten Müller und Lars Lachstädter vom Ordnungsamt kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden. Sie beantworten aber auch Fragen danach, was in diesen Zeiten noch erlaubt ist – natürlich im gebotenen Abstand zu Karl-Heinz Hornig.

Einbeck. Atemmaske und Tuch, Handschuhe und Desinfektionsmittel haben sie zum Eigenschutz dabei, denn man wisse nie, ob man jemanden anfassen müsse: Polizeihauptkommissar Torsten Müller und Lars Lachstädter sind in der Stadt unterwegs. Ordnungsamt und Polizei führen seit Donnerstag intensive Kontrollen durch. Priorität hat bei diesen Streifengängen die strenge Einhaltung der aktuell geltenden Regeln zur Minimierung sozialer Kontakte. Denn um die Ausbreitung des Corona-Virus nachhaltig zu verzögern, ist ein umfassendes Bündel von Maßnahmen getroffen worden. Und es ist für alle unumgänglich, dass die erlassenen Beschränkungen auch befolgt werden.

Seit gestern sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind Familien sowie im Haushalt lebende Personen. Gastronomie, Frisöre sowie Spielplätze sind geschlossen. Hilfe für andere sowie individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sind weiterhin möglich.

Verstöße gegen das Kontaktverbot sollen von Ordnungsbehörden und Polizei kontrolliert und sanktioniert werden, und so sind Polizei und Ordnungsamt in der Stadt unterwegs. Bereits am frühen Morgen ist Torsten Müller in die Supermärkte gegangen. Nett fand er, dass sich dort der ein oder andere mit einer Süßigkeit bei den Verkäufern bedankt hat, dass sie den Laden am Laufen halten. Weniger gute Erfahrungen hat Lars Lachstädter vom Ordnungsamt gemacht: So wurde ihm vorgeworfen, Arbeitsplätze zu vernichten – dabei setzt er nur die Verfügungen durch.

Polizei und Ordnungsamt zeigen in diesen Zeiten Präsenz, beantworten aber auch Fragen, beispielsweise nach dem, was noch erlaubt ist. In der Innenstadt sind sie zu Fuß unterwegs, aber das Stadtgebiet ist groß, und auch in Kreiensen wird kontrolliert. Es kann auch sein, dass sie auf die Hube fahren, um dort zu sehen, ob sich alle an das Kontaktverbot halten. Dass auf einem Schulhof von einer Gruppe Basketball gespielt wurde, bewahrheitete sich allerdings nicht.

Wie man in diesen Zeiten einen Umzug macht – auch darauf hatte Lachstädter eine Antwort: nur zwei Personen in einem Auto und das Mobiliar umgehend in die neue Bleibe schaffen. Handwerker, ergänzt Müller, würden ja auch arbeiten. »Das Handwerk muss laufen« – sonst fahren irgendwann die Einsatzfahrzeuge nicht mehr, und bei einem Wasserrohrbruch könne man auch nicht Tage auf Hilfe warten. Bislang wurde lediglich eine Ordnungswidrigkeit angezeigt.

Die Feuerwehr, berichtet Lachstädter, der auch Einbecks Stadtbrandmeister ist, versuche, die Personalstärke auf den Fahrzeugen herunterzufahren. Damit der Abstand gewährt ist. Erstmal aus dem Verkehr gezogen werden musste eine Feuerwehr aus dem Dasseler Bereich.
Auch die Polizei versucht durch entsprechenden Personaleinsatz die Einsatztätigkeit weiter ausnahmslos zu gewährleisten. Wegen eines Coronavirus-Falles in der Polizeidienststelle Nörten-Hardenberg sind die Polizeistationen in Nörten-Hardenberg, Katlenburg, Moringen und Hardegsen geschlossen. Die dienstlichen Aufgaben der vier Polizeistationen werden vorübergehend von der Northeimer Dienststelle mit übernommen.

Bei ihrem Rundgang durch die Stadt erleben Müller und Lachstädter aber auch Nettes – so bedankte sich ein Bürger bei ihnen für die Arbeit, die sie leisten.
Abstand halten bleibt sehr wichtig, am besten zwei Meter. Hände waschen, möglichst nicht das Gesicht berühren, Husten- und Nies-ettikette einhalten sind in Corona-Zeiten geboten. Soziale Kontakte sollte man auf ein absolutes Minimum reduzieren Damit trägt man wesentlich dazu bei, die Anzahl der Infektionen möglichst gering zu halten.

Übrigens: Verstöße gegen Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Kontaktbeschränkungen gelten zunächst bis zum 18. April, dann wird neu entschieden.sts