Professionelle Täter treffen auf arglose Opfer

Polizei warnt vor Enkeltrick und falschen Polizisten | Bei Verdacht: auflegen und Polizei informieren

Dirk Schubert, Leiter Prävention, und Frank-Rainer Ludwig, Leiter Fachkommissariat für Betrug und Wirtschaftskriminalität, von der Polizei, erläutern, wie Senioren im Alter sicher leben und nicht auf den Enkeltrick oder den Trick mit falschen Polizisten reinfallen.

Einbeck. Es ist noch nicht lange her, dass ein Einbecker auf den Enkeltrick hereingefallen ist, und auch der Trick mit falschen Polizisten sorgte erst kürzlich für Schaden bei einem Northeimer. Bei diesen »Straftaten gegen ältere Menschen« komme es zu »immens hohen Schadenssummen«, wissen Polizeihauptkommissar Dirk Schubert, Leiter Prävention, und Frank-Rainer Ludwig, Erster Polizeihauptkommissar und Leiter des Fachkommissariats für Betrug und Wirtschaftskriminalität. Sie warnen davor, auf diese »hochkriminellen Strukturen« hereinzufallen und geben Tipps, wie man sich schützen kann.

Bei beiden Verfahren handelt es sich um »gewerbs- beziehungsweise bandenmäßigen Betrug« stellen die Polizisten klar. Die Täter scheuen sich nicht, viele Anrufe zu tätigen, bis jemand darauf reinfällt. Von 100 Anrufern sei – geschätzt – aus Sicht der Täter einer erfolgreich.

Im Bereich der bis Ende 2018 bestandenen Polizeiinspektion (PI) Northeim-Osterode lag die Schadenssumme durch Enkeltrick und falsche Polizei 2017 bei 117.000 und 2018 bei 20.000 Euro. Für das zu Ende gehende Jahr rechnet Schubert für die seit diesem Jahr nur noch den Landkreis Northeim umfassende PI eine Summe in ähnlicher Höhe. In Niedersachsen wurden mit dem Enkeltrick 1,5 Millionen Euro erbeutet, mit dem der falschen Polizisten entstand ein Schaden in fast dreifacher Höhe.

Das sind allerdings nur die Zahlen vollbrachter Betrügereien, das Dunkelfeld dürfte weitaus höher liegen, rechnet Ludwig. Gefährdet seien vor allem Menschen, deren soziales Umfeld eher klein ist. Über Stunden oder Tage würden die älteren Menschen unter Druck gesetzt, bis sie bereit seien, hohe Summen an Handlanger auszuhändigen. Die Täter seien geschult: »Hochprofessionelle Täter treffen auf arglose Opfer.«

Niemals, erklären die Polizeibeamten, rufe die Polizei unter der Nummer 110 an. Den Tätern sei es mittlerweile möglich, die Telefonnummern im Display zu manipulieren. Auch Staatsanwälte oder Richter würden nicht zum Telefonhörer greifen. Und Polizisten würden auch niemals Menschen auffordern, ihnen ihr Geld anzuvertrauen. Schubert und Ludwig raten: sich nicht unter Druck setzen lassen und bei Verdacht, die örtliche Polizeidienststelle oder 110 anzurufen – lieber einmal zuviel als einmal zuwenig.

Um sich zu schützen, gibt die Polizei Tipps: Die Täter suchen häufig im Telefonbuch nach älter klingenden Vornamen. Um erst gar nicht in ihr Visier zu geraten, sollten Senioren zumindest auf den Vornamen beim Telefonbucheintrag verzichten. Besonders aufmerksam sein sollten auch Personen, die eine kurze und damit alte Telefonnummer haben. Sie gilt bei den Betrügern auch als Indiz für einen betagten Anschlussinhaber.

Die Nummer, die im Display moderner Telefone angezeigt werden, sind leicht manipulierbar. Dass die örtliche Vorwahl dort auftaucht, ist kein Zeichen für Seriosität. Taucht neben der Vorwahl auch noch die 110 im Display auf, kann man sich sicher sein, dass man es mit Betrügern zu tun hat.

Die Polizei rät, eine Fangfrage zu stellen: Mit Fragen wie »Wie heißt Dein Vater mit Vornamen?« kann man vermeintlichen Enkeln auf den Zahn fühlen.

Ist man misstrauisch geworden, sollte man einfach auflegen, sich aber keinesfalls weiter in ein längeres Gespräch verwickeln lassen. Die Rückruftaste sollte man nicht nutzen: Tauchen erst nach einem Gespräch Zweifel auf, ob tatsächlich die Polizei am anderen Ende der Leitung war, nicht durch Druck auf die Rückruftaste des Telefons zurückrufen, sondern die 110 oder eine andere Nummer der örtlichen Polizei selbst von Hand eintippen.

»Sag aber nichts Mama oder Papa« – so oder ähnlich versuchen vermeintliche Enkel häufig zu verhindern, dass ihr Opfer anderen von ihrem Wunsch nach finanzieller Hilfe erzählt. Man sollte sich davon nicht abhalten lassen, Dritte einzubeziehen.

Und die Polizei sagt: Wer etwas gewonnen hat, muss nichts bezahlen. Wird eine Gewinnübergabe von vorherigen Zahlungen abhängig gemacht, ist es ein Betrug. Wildfremden sollte man niemals Geld aushändigen.

Auch wenn man die Betrüger rechtzeitig durchschaut hat, ist die Polizei davon in Kenntnis zu setzen. Zwar sind die Täter nur schwer zu ermitteln, aber schon ein Anruf gilt nicht mehr als straflose Tatvorbereitung, sondern als strafbarer Versuch.sts