Radio und Fernsehen richtig abmelden

Vollstreckungsankündigungen nicht ignorien / Bloße Mitteilung reicht nicht aus

Fehlgeschlagene Abmeldungen bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) wegen falscher Abmeldegründe oder nicht eingegangene Briefe können zu Vollstreckungen führen, wenn Mahnungen der GEZ und Gebührenbescheide ignoriert werden. »Auf Vollstreckungsankündigungen der Städte und Gemeinden müssen Verbraucher reagieren«, darauf weist Kathrin Körber von der Rundfunkgebührenberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.

Einbeck. Die Beratungspraxis zeigt: Menschen, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, teilen der GEZ lediglich den Umzug mit. Viele denken, mit dem rechtzeitigen Kündigungsschreiben an die GEZ sei alles erledigt. Auf Zahlungsaufforderungen und Gebührenbescheide reagieren sie dann nicht mehr, auch Vollstreckungsbescheide von Behörden werden ignoriert.

»Die bloße Mitteilung eines Um- beziehungsweise Zusammenzuges reicht als Abmeldegrund nicht aus«, erklärt Rechtsexpertin Körber. Der Verbraucher muss einen nachvollziehbaren und plausiblen Grund angeben, damit die GEZ auf Anhieb erkennen kann, was konkret mit den bisher angemeldeten Geräten geschehen ist. Mögliche Gründe können sein: alle gebührenpflichtigen Geräte werden nunmehr gemeinsam genutzt, der Fernseher wurde auf den Partner übertragen, die Geräte sind verkauft beziehungsweise verschenkt worden oder unwiederbringlich defekt und entsorgt.

Jeder Rundfunkgebührenteilnehmer, der mit solchen Erklärungen seine Geräte ordnungsgemäß abgemeldet hat, erhält eine Abmeldebestätigung. Wer länger als vier Wochen darauf warten muss, sollte allerdings nachhaken, denn die Gebührenpflicht bleibt solange bestehen, bis die Abmeldung erfolgreich ist. Damit Abmeldeschreiben auch bei der GEZ ankommen, rät die Verbraucherzentrale, die Abmeldungen unbedingt per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Der Rückschein weist regelmäßig den Eingang des Schreibens nach. Ärger über angeblich nicht eingegangene Abmeldungen kann so vermieden werden.

Tipp: Mahnungen und Gebührenbescheide der GEZ sowie Vollstreckungsankündigungen der Städte und Gemeinden sollten Verbraucher ernst nehmen und sich umgehend mit den im Schreiben genannten Ansprechpartnern in Verbindung setzen.sts