Raub und Erpressung: Hund und Handy mitgenommen

Schöffengericht gibt Verfahren an Landgericht ab

Einbeck/Kreiensen. Im Raum stehen Raub, schwerer Raub, Erpressung und räuberische Erpressung: Das Amtsgericht Einbeck hat jetzt mit der Verhandlung eines Vorfalls vom Februar 2017 begonnen. Ein heute 56-Jähriger ist angeklagt, mit zwei unbekannten Tätern in die Wohnung eines inzwischen 40-Jährigen eingedrungen zu sein und ihn zur Übergabe von 4.000 Euro aufgefordert zu haben.

Der Angeklagte und zwei Unbekannte sollen die Tür zur Wohnung des Kreiensers aufgehebelt und eingedrungen sein. Begleitet von »Moskau Inkasso«-Rufen forderten sie ihn auf, bis zum nächsten Mittag 4.000 Euro zu übergeben, wobei sie ihm mit einer Brechstange bedroht haben sollen.

Er finde es schwierig, den Sachverhalt aufzuarbeiten, zumal sein Mandant zur Tatzeit alkoholisiert war, sagte Rechtsanwalt Hans-Ulrich Elsaesser; festgestellt wurden 2,61 Promille. Schon mittags habe er begonnen, Bier und Kräuterlikör zu trinken.

Streitpunkt war unter anderem ein Hund, den der Angeklagte dem 40-Jährigen einige Monate zuvor überlassen hatte, der aber noch nicht bezahlt worden war. Weiter ging es um die Überlassung eines Fahrrads und die Hilfe bei Bauarbeiten – zusammen 4.000 Euro.

Der Polizeibeamte, der seinerzeit nach dem Überfall gerufen wurde, fand eine aufgebrochene Wohnungstür und eine durchwühlte Wohnung vor. Angezeigt wurde unter anderem der Verlust von Hund und Handy.

Der Überfallene berichtete, er sei am fraglichen Abend von Lärm an der Wohnungstür wach geworden. Dann hätten drei Männer in seinem Schlafzimmer gestanden, einer maskiert, einer mit einer Brechstange. Sie hätten ihn aufgefordert, bis zum nächsten Mittag 4.000 Euro zu übergaben.

Zweimal wurde er geschlagen, wobei er einmal ausweichen konnte, dann aber eine Backpfeife erhielt. Mitgenommen habe das Trio ein Handy, eine Powerbank, ein Ladekabel sowie den Hund – das Tier und das Fahrrad seien, berichtete der Zeuge, ihm vom Angeklagten geschenkt worden.

Angesichts dieser Aussage könne man davon ausgehen, dass es nicht beim Versuch geblieben sei, sondern dass eine vollendete Tat vorliegen könne, führte Amtsgerichtsdirektor Thomas Döhrel aus. Für eine Verurteilung reiche die Strafgewalt des Schöffengerichts nicht aus, denn die vom Gesetz für diese Taten angedrohte Mindeststrafe liege bei fünf Jahren.

Das Verfahren wurde an die Große Strafkammer des Landgerichts Göttingen abgegeben.ek