Rauchmelderpflicht nicht bei allen angekommen

Jedes Jahr werden rund 4.000 Menschen durch Brände schwer verletzt | Unbedingt installieren

Einbeck. Brandtote sind Rauchtote. Jedes Jahr werden rund 4.000 Menschen durch Brände schwer verletzt, die meisten in den eigenen vier Wänden. Davon sterben rund 400 an einer Rauchvergiftung, erklärt Sven Helmold, Kreisbrandschutzaufklärer im Landkreis Northeim. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in der Wohnung. In Niedersachsen und den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt den nötigen Vorsprung, so dass man sich in Sicherheit bringen und die Feuerwehr alarmieren kann.

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur langläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts.

Leider müssen die Brandschutzerzieher und –aufklärer im Landkreis Northeim immer wieder feststellen, dass die Rauchmelderpflicht in Niedersachsen, die seit dem Januar 2016 gilt, noch nicht bei allen Erwachsenen angekommen ist. Jüngst mussten sie bei einer Brandschutzerziehung in einer Grundschule feststellen, wie viele Eltern ihre Wohnung oder Haus noch nicht mit Rauchmeldern ausgestattet haben.

Die Kinder berichteten, dass sie noch keinen Rauchmelder in ihrer Wohnung, geschweige in ihrem Kinderzimmer haben. Die Brandschutzerzieher haben den Kindern der dritten Klasse der Grundschule zum Schluss der Brandschutzerziehung die Hausaufgabe gegeben, ihre Eltern über das wichtige Gerät aufzuklären und ihnen auch die Pflichterfüllung nahegebracht. Die Brandschutzerzieher appellieren an alle, ihr Zuhause mit Rauchmeldern auszustatten. Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.

In allen Fluren in Wohnung und Einfamilienhaus, die über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. Der Eigentümer muss die Rauchmelder installieren.

In Mietwohnungen ist der Mieter der Wohnung für die Installation verantwortlich, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. Aber: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte installierten Melder betriebsbereit zu halten, das heißt die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen.

Im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer zuständig. Rauchwarnmelder in Deutschland müssen die CE-Kennzeichnung tragen, mit Angabe der Produktnorm DIN EN 14604 »Rauchwarnmelder«. Da sich Brandrauch dort zuerst sammelt, gehören die Rauchmelder grundsätzlich an die Zimmerdecke. Was ist mit Gehörlosen oder Hörgeschädigten? Es gibt spezielle Melder, die mit Blitzeinrichtungen oder Rüttelkissen verbunden werden.

Oder es können separate Geräte zugekauft werden, die das akustische in ein optisches Signal oder einen Vibrationsalarm umwandeln. Anschaffungs- und Montagekosten muss der Eigentümer beziehungsweise Vermieter tragen. Denkbar ist allerdings eine Mieterhöhung aufgrund der Modernisierungsmaßnahme. Mit dem Q-Label werden nur Rauchmelder versehen, die über die Standard-Qualitätskriterien hinausgehen.

Überprüft wird vor allem die Langlebigkeit der Geräte.Die DIN 14604 ist die Europäische Produktnorm, in der Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder festgelegt sind. Der Verband der Sachversicherer (VdS) überprüft die Einhaltung aller Normen und Vorschriften sowie Qualitätsmerkmale. Für Fragen, rund um Rauchmelder stehenihnen die Feuerwehren mit Rat und Tat zur Seite. Die Kreisbrandschutzerziehung und –aufklärung hilft auch gerne bei der Beschaffung der »kleinen Lebensretter.oh