Betriebsausschuss Kommunaler Bauhof

Sanierungsbedarf an mehreren Friedhofskapellen

Aktuell Maßnahmen für Dörrigsen, Kohnsen, Immensen und Zentralfriedhof geplant | Blühwiesen | Eigenschaden

In der denkmal­geschützten Kapelle auf dem Einbecker Zentralfriedhof haben die Mitglieder des Betriebsausschusses Kommu­naler Bauhof bei ihrer jüngsten Sitzung die Schäden auf dem Terrazzo-Boden angeschaut, die Betriebsleiter Dirk Löwe und Abteilungsleiter Torsten Küster erläuterten.

Einbeck. Friedhöfe waren Thema bei der jüngsten Sitzung des Betriebsausschusses Kommunaler Bauhof. Größere Probleme sind aktuell bei den Friedhofskapellen Dörrigsen und Kohnsen sowie auf dem Zentralfriedhof in Einbeck aufgetreten. Sanierungsbedarf gibt es auch auf dem Friedhof in Immensen, eine Sanierung ist bereits erfolgt in Billerbeck. Manche Themen, so der Leiter des Eigenbetriebs Kommunaler Bauhof, Dirk Löwe, würden zu bestimmten Zeiten gehäuft auftreten – zudem habe der Bauhof 43 Friedhöfe und 35 Kapellen in seiner Zuständigkeit, die es zu erhalten gelte. Probleme mit unterschiedlichen Schadensbildern seien häufig festzustellen. Erneut wurde über die Anlegung von Blühwiesen auf den Ortsteilfriedhöfen gesprochen.

Vor Ort machte sich der Ausschuss auf dem Zentralfriedhof zunächst ein Bild vom Zustand von Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude sowie von den Schäden in der Kapelle. Man habe für die Erneuerung der Gebäude Planungskosten für das Jahr 2023 veranschlagt, führte Bauhof-Leiter Dirk Löwe aus. Das Verwaltungsgebäude ist vor allem beengt: Das Büro des Abteilungsleiters, Sozialräume, Umkleiden, Sanitäranlagen, dafür steht nicht viel Platz zur Verfügung. Abgängig ist das Wirtschaftsgebäude, in dem die Geräte, unter anderem zwei Kleintraktoren und alles, was man für die Pflege von 15 Hektar Fläche benötigt, untergebracht ist. »Das ist nicht optimal«, so der Eindruck der Ausschussmitglieder. Für den Maschinenpark müsse man ebenso eine vernünftige Lösung finden wie für das Verwaltungsgebäude, wobei darauf verwiesen wurde, dass die neu installierte behindertengerechte Toilettenanlage erhalten werden müsse. Sinnvoll wäre es auch, eine Trennung von Kunden- und Werkstattbereich beizubehalten, also weiterhin zwei Gebäude zu haben.

Welche Probleme es in der Kapelle gibt, zeigte Abteilungsleiter Torsten Küster den Ausschussmitgliedern: Der Terrazzo-Boden weist Risse und Löcher auf. Die Kapelle und das gesamte Friedhofsensemble stehen unter Denkmalschutz. Bei der Sanierung der Kapelle im Jahr 2010 wurden vor allem die feuchten Wände instandgesetzt. Jetzt ist vorgesehen, in Absprache mit dem Denkmalschutz eine Kernbohrung im Boden vorzunehmen, um auf diese Weise sozusagen minimalinvasiv und mit aller Vorsicht festzustellen, wie der Untergrund beschaffen ist und welche Möglichkeiten sich aufgrund dieses Aufbaus bieten. Dieses Vorgehen hat der Ausschuss beschlossen.

Am Eingangsbereich des Friedhofs Immensen stehen zwei Linden zu dicht an der Einfriedung. Eine Mauer ist durch das Baumwachstum stark beschädigt, sie muss teilweise erneuert werden. Durch diese Maßnahme würde der Baum nachhaltig geschädigt, eine Sanierung unter Beibehaltung des Baums wäre nicht möglich. Man werde bei der Umsetzung dieser Maßnahme also diesen Baum und auch den gegenüber stehenden entfernen und in Absprache mit dem Naturschutzbeauftragten drei neue Bäume pflanzen, so der Vorschlag; das sei die Auflage für die Fällung der Linden. Die Kosten belaufen sich auf 3.000 Euro für die Mauersanierung sowie 6.000 Euro für das Entfernen der Bäume, das Ausfräsen der Stucken und eine Ersatzpflanzung. Das soll im Winter und im kommenden Frühjahr durch den Kommunalen Bauhof vorgenommen werden. Anstehende Baumpflegemaßnahmen werden auf 3.000 Euro geschätzt.

In der Kapelle in Immensen ist außerdem der Nebeneingang abgängig. Dessen Glastür lässt sich, vermutlich aufgrund von Setzungen des Betonrahmens, nicht mehr öffnen. Sie wurde ausgebaut, der Zugang ist mit einer Spanplatte versperrt. Durch den Einbau von zwei neuen Bodenschließern soll die alte Tür weiter genutzt werden können. Die Kosten dafür werden auf 1.850 Euro geschätzt. Eine Beratung durch einen Statiker und die Absprache mit dem Ortsbürgermeister haben stattgefunden. Der Ausschuss hat beschlossen, die Linden zu fällen, drei Bäume neu anzupflanzen, die Mauer instand zu setzen und die Tür zu reparieren.

Setzungsrisse in den Außenwänden sind an der Friedhofskapelle Dörrigsen festgestellt worden. Ursache sind nach Angaben eines Statikers Formänderungen im Baugrund. Warum das nach so vielen Jahren der Fall ist, kann man nur durch ein Bodengutachten feststellen. Der Fachmann hat empfohlen, die Risse vor dem nächsten Winter zu sanieren; derzeit sei die Standsicherheit der Kapelle noch gewährleistet. Hier hat der Ausschuss beschlossen, dem Vorschlag zu folgen und ein Bodengutachten in Auftrag zu geben. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 2.000 Euro. Weitere Maßnahmen werden sich aus dem Ergebnis erschließen.

An der Friedhofskapelle Kohnsen gibt es ebenfalls Risse in den Außenwänden, auch hier geht man von Formänderungen im Baugrund als Ursache aus. 

Möglicherweise seien beschädigte oder undichte Abflussrohre die Ursache dafür. Eine erste Begutachtung der Rohrleitungen hat stattgefunden, vor einer weiteren Untersuchung müssen die Rohre gespült und eventuell mit einer Kamerabefahrung weiter untersucht werden. Aus diesen Maßnahmen wird sich das weitere Vorgehen ergeben, eventuell wird ebenfalls ein Bodengutachten erforderlich. Dem hat sich der Ausschuss einstimmig angeschlossen.

Die Anlegung von Blühwiesen auf Ortsteil-Friedhöfen ist in die Beratungen der Ortsräte gegeben worden. Es hätten noch nicht alle dieses Thema aufgreifen können, berichtete Dirk Löwe. Drei Ortsräte hätten sich aber bereits für die Anlegung einer Blühwiese und den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Kommunalen Bauhof ausgesprochen: Avendshausen, Kreiensen und Vogelbeck. Somit könne man heute nur einen Zwischenstand geben. Das Thema werde erneut beraten, wenn alle Stellungnahmen vorliegen würden, auf Bitte von Dirk Heitmüller, SPD, auch mit unterfütternden Zahlen zu den Kosten, die für die Ortsräten dabei entstehen.

Bei der Neukalkulation der Friedhofsgebühren für 2020 bis 2022 ist dem Sachgebiet Finanzen aufgefallen, dass die Friedhofsgebührenkalkulation 2014 bis 2016 einen Fehler bei der Berechnung der Grabnutzungsgebühren aufweist. Durch eine Nachkalkulation ist festgestellt worden, dass dabei mit einem Defizit von mehr als 200.000 Euro pro Jahr gerechnet wurde. Es ist ein Schaden in Höhe von 80.800,36 Euro entstanden. Er wurde bei der Eigenschadenversicherung angemeldet, die die vereinbarte Höchstsumme von 75.000 Euro übernommen hat. Die Versicherungssumme ist zur Auflegung des 2016 gebildeten Sonderpostens »Ausstehende Einzahlungen aus Friedhofsgebühren« verwendet worden, der Unterdeckungen von 2014/15 enthielt. Auf die aktuelle Gebührenkalkulation beziehungsweise ihre Höhe habe das keinen Einfluss, betonte die Betriebsleitung.ek