Ausschuss für Umwelt, Energie und Bau

Saubere Fußgängerzone wird deutlich teurer

Gesetzeslage verändert: Neue Gebührenordnung für Straßenreinigung und Winterdienst beraten

Mit Straßenreinigung und Winterdienst hat sich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Bau bei seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Zunächst wurden die Betriebsergebnisse 2017 zur Kenntnis genommen, im Anschluss stellte die Verwaltung die Neukalkulation der Gebühren vor. Danach wird diese Leistung ab 2019 teurer, teilweise sogar deutlich. Grundlage sind Gesetzesänderungen, die die Stadt umsetzen muss.

Einbeck. Bei Straßenreinigung und Winterdienst handele es sich um kostenrechnende Einrichtungen, führte Kämmerin Brigitte Hankel aus. Die Ergebnisse müsse man regelmäßig ansehen, um auf der Basis von Defiziten oder Überschüssen Handlungsbedarf und gegebenenfalls Neukalkulationen festzulegen.

Die Straßenreinigung hat 2017 mit einer Unterdeckung von fast 19.000 Euro abgeschlossen, das war ein Kostendeckungsgrad von rund 95 Prozent. Bis zum Ende des Jahres ist ein Minus von fast 70.000 Euro aufgelaufen. Der Öffentlichkeitsanteil der Stadt Einbeck beträgt bisher in der Fußgängerzone 84,36 Prozent. Nach einem Gerichtsurteil zum Niedersächsischen Straßengesetz darf der Öffentlichkeitsanteil aber nur bei 25 Prozent liegen.

Beim Winterdienst gab es im vergangenen Jahr eine Punktlandung beziehungsweise einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent. Aufgrund milder Winter bis zum Jahr 2016 gab es noch einen Überschuss von fast 216.000 Euro; deshalb konnten die Gebühren für das vergangene Jahr neu kalkuliert werden. Die Überdeckung beträgt noch immer rund 167.000 Euro. Da die Straßenreinigungsgebühr anzupassen ist, wird in diesem Zusammenhang auch gleich die Winterdienstgebühr neu kalkuliert; große Veränderungen, kündigte die Verwaltung an, seien aber nicht zu erwarten. Der Kalkulationszeitraum beträgt jeweils drei Jahre.

Wie Alina Knauth vom Sachgebiet Haushalt und Steuern bei der Vorstellung der Zahlen erläuterte, müssten Straßenreinigung und Winterdienst getrennt abgerechnet werden. Anpassungen seien bei Bedarf erforderlich. In die Neukalkulation sei der nach einem Gerichtsurteil deutlich verringerte Öffentlichkeitsanteil eingerechnet worden; ein Ermessen sei nicht zugelassen. Außerdem sei die Fußgängerzone im gleicher Art und Weise zu berücksichtigen wie andere Straßen. Auch der Vergleich mit anderen Kommunen zeige, dass da nichts zu machen sei.

Im Gebührentarif gibt es künftig drei Reinigungsklassen: In der Reinigungsklasse I wird die Straßenreinigung einmal wöchentlich durchgeführt. In der Reinigungsklasse II erfolgt die Straßenreinigung fünfmal wöchentlich; dieser Bereich umfasst die Fußgängerzone. Außerdem wird eine Winterdienstgebühr erhoben, die extra abgerechnet wird. Bislang gab es mehr Gebührenklassen, in die der Winterdienst dann bei Bedarf eingepreist war.

Die Gebührensätze erhöhen sich in der Reinigungsklasse I von 2,72 Euro auf 3,38 Euro, das sind 66 Cent mehr. In der Reinigungsklasse II steigen die Gebühren von 5,90 auf 16,88 Euro, das ist ein Plus um 10,98 Euro. Der Winterdienst bleibt mit bisher 49 und künftig 50 Cent nahezu gleich. Man habe sich bei der Neuformulierung an einer Mustersatzung orientiert, die man an die Gegebenheiten vor Ort angepasst habe.

Der Ausschussvorsitzende Willi Teutsch, CDU, wies darauf hin, dass der bisher hohe städtische Anteil nicht mehr zulässig sei – ein anderer Beschluss, als die Berücksichtigung eines städtischen Anteils von 25 Prozent wäre also rechtswidrig. Wenig Diskussionsbedarf sah auch Alexander Kloss, SPD: Der rechtliche Rahmen zwinge zu dieser Erhöhung. Lob sprach er, wie auch Karsten Armbrecht, CDU, der Verwaltung für die guten Entwürfe aus. Das Gesetz binde der Politik die Hände, stellte Albert Thormann, GfE, mit Blick auf die teils kräftige Erhöhung fest.

Jeweils einstimmig wurden die Betriebsergebnisse zur Kenntnis genommen, und die Neukalkulation der Gebühren sowie die Neufassung der Gebührensatzung wurden zur Annahme empfohlen.ek