Schneeflocke kennzeichnet Winterpneu

Bundesrat entscheidet über Winterreifenpflicht / Festschreibung in der StVO geplant

Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich kürzlich darauf geeinigt, eine »konkrete Winterreifenpflicht« in der Straßen­ver­kehrsordnung (StVO) festzuhalten. Eine definitive Entscheidung fällt der Bundesrat jedoch frü­hestens Anfang November.

Einbeck. Die Winterreifenpflicht soll die bisher schwammige Bezeichnung der »für die Wetterverhältnisse geeigneten Bereifung« in der StVO ersetzen. Künftig soll genau festgehalten werden, was winterliche Straßenverhältnisse sind und welche Pneus dafür benötigt werden. Zu Winterreifen zählen laut Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer solche mit »M+S«- und Schneeflockensymbol, als auch so genannte Allwetterreifen.

Winterreifen sind für niedrige Temperaturen sowie winterliche Straßenverhältnisse ausgelegt und bestehen aus einer kälteresistenten Gummimischung, die eine bessere Verzahnung mit dem Untergrund ermöglicht. Die Kennzeichnung erfolgt durch den »M+S«-Schriftzug (Matsch und Schnee) auf der Reifenflanke. Diese ist in Deutschland vorgeschrieben, jedoch nicht geschützt - teilweise findet sich das Symbol auch auf nicht wintertauglichen Reifen. Wer sichergehen möchte, ob seine Bereifung für den Winter geeignet ist, sollte auf das neben dem »M+S«-Logo angebrachte Schneeflockensymbol achten.

Allwetter- oder Ganzjahresreifen sind nur bedingt empfehlenswert, wenn die Straßenverhältnisse glatt und rutschig werden. Die Kompromisslösung kommt nicht an die Eigenschaften reiner Winterreifen heran - und im Sommer führt sie durch den höheren Abtrieb zu mehr Kraftstoffverbrauch.

Fahrzeuge, die nur mit Sommerreifen ausgerüstet sind, dürfen bereits nach der momentanen Regelung bei winterlichen Verhältnissen nicht gefahren werden. Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld. Bei einer Behinderung des Straßenverkehrs durch fehlende Winterbereifung droht ein Punkt in Flensburg, bei Unfällen kann es dann außerdem zu versicherungstechnischen Problemen kommen. Die Winterreifenverordnung bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge, jedoch nicht auf Anhänger.

Von Oktober bis Ostern, so lautet die Faustregel, sollte man mit Winterbereifung unterwegs sein. Die Zeit zum Aufziehen ist also wieder gekommen. Achten sollte man auch auf das Alter der Reifen: Nach etwa sechs Jahren verhärtet die Gummimischung der Winterräder, sie sind somit - trotz möglicherweise noch ausreichender Profiltiefe - kaum noch tauglich und sollten ersetzt werden. tc