Sicherer und bequemer zahlen

Ab Sonnabend: Veränderungen beim Online-Banking und -Bezahlen

Wer Online-Banking macht oder mit Kreditkarte im Internet bezahlt, für den gelten nach der europäischen Richtlinie PSD2 ab Sonnabend neue Regelungen, die die Handhabung sicherer, aber auch komfortabler machen sollen. Stefan Beumer (rechts), Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Einbeck, und Markus Siever, Berater für Electronic Banking, haben das Wichtigste erläutert.

Einbeck. Mit dem morgigen Sonnabend, 14. September, wird sich beim Online-Banking und Online-Shopping einiges ändern mit dem Ziel, es noch sicherer zu machen. Dafür sorgt die sogenannte Zweite Europäische Zahlungsdiensterrichtlinie PSD2. Stefan Beumer, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Einbeck, rät Kunden, sich darauf vorzubereiten, da es sonst bei Kreditkarten und Online-Banking-Zugängen zu Beeinträchtigungen kommen kann.

»Da tut sich eine ganze Menge - aber nichts Schlimmes«, kündigt er an. Vielmehr soll diese Zahlungsweise einfacherer und sicherer werden. Die neue Richtlinie bringt vor allem Veränderungen und Verbesserungen im elektronischen Zahlungsverkehr und für das Online-Banking mit sich.

Die neue Vorgaben gelten europaweit für Banken und Sparkassen mit Online-Konten und Zahlungskarten sowie für andere Dienstleister, die Zugriff auf Zahlungsmittel haben. Mit PDS2 kommt die STarke Kundenauthentifizierung - das bedeutet, dass neben Online- und Kartenzahlungen nun auch Kontostands- und Umsatzabfragen grundsätzlich durch zwei unabhängige Merkmale aus den Kategorien Wissen (PIN und Passwort), Besitz (Handy, Karte, TAN-Generator) und Inhärenz (zum Beispiel Fingerabdruck) bestätigt werden müssen.

Kreditkarteninhaber müssen für viele Online-Einkäufe, die sie mit ihrer Karte bezahlen, diese zusätzlich über die App S-ID Check auf dem Smartphone per Fingerabdruck freigeben. Die App gibt es in den App-Stores kostenlos, sie ist nach der Registrierung der Kreditkarte sofort nutzbar.

Bei Kreditkartenzahlungen an der Ladenkasse ändert sich nichts. Zu den Neuerungen im Online-Banking gehört, dass einige Überweisungen jetzt TAN-Frei sind. Das gilt, so Markus Siever, Berater für Electronic Banking, beispielsweise für Überweisungen von Beträgen unter 30 Euro, für Umbuchungen im eigenen Kontorahmen oder für Überweisungen, deren Empfänger man auf eine persönliche »Whitelist« gesetzt hat, weil man mit ihnen einen vertrauensvollen Umgang pflegt und häufig beziehungsweise regelmäßig Geld überwiesen wird.

Künftig ist die Starke Authentifizierung alle 90 Tage auch für das reine Einloggen ins eigene Konto erforderlich, um beispielsweise die Kontostände abzufragen. Bei der Sparkasse Einbeck können TANs zum Einloggen oder für Überweisungen per Smartphone-App empfangen oder über das sogenannte ChipTan-Verfahren mittels TAN-Generator und Sparkassen-Card generiert werden.

Zur sogenannten Multitaskingfähigkeit des Online-Bankings bei der Sparkasse zählt, dass auch Konten bei anderen Instituten mit dem Sparkassen-Online-Banking betrieben werden können. Das bedeutet, so Stefan Beumer und Markus Siever, dass man mit nur einer Anmeldung alle Konten im Blick habe. Ab November wird es ergänzend die Möglichkeit geben, ebenfalls Transaktionen durchzuführen.

Die Kunden seien zur neuen Richtlinie bereits angeschrieben und auf die Veränderungen hingewiesen worden, so Ulrich Scheele, Leiter des Vorstandssekretariats. Er gehe davon aus, dass sich viele inzwischen entsprechend aufgestellt hätten - ansonsten gibt es eine telefonische Unterstützung unter 05561/318-0 zu den Geschäftszeiten sowie weitergehende Hilfe unter der Telefonnummer, die auf der Rückseite der Kreditkarte steht.ek/oh