Silvester und Neujahr: Kein Feuerwerk in der Innenstadt

Einbeck. Für den Jahreswechsel 2022/23 hat die Stadt Einbeck erneut ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper erlassen. Es gilt für Marktplatz, Hallenplan, Marktstraße, Maschenstraße, Tiedexer Straße, Götgengasse, Breil, Pastorenstraße, Auf dem Steinwege bis zur Einmündung Haspel, Oleburg, Wolperstraße, Franz-Cestnik-Platz, Judenstraße, Pfänderwinkel, Lange Brücke, Münsterstraße, Knochenhauerstraße, Hören, Geiststraße, Breiter Stein und Neue Straße.

Die Verbotsanordnung betrifft pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II, das sind Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe oder Knallkörper. Das Verbot gilt für Silvester und Neujahr. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Zudem besteht ohnehin ein gesetzliches Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im Umkreis von 200 Metern zu Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, etwa Fachwerkhäusern.ek