Studenten gestalten Zukunftstag im Amtsgericht

Einbeck. Die Fälle waren zwar ausgedacht, aber dennoch dicht an der Realität, und die jungen Zuschauer fanden es spannend: Mehr als 20 Schüler besuchten beim Zukunftstag das Amtsgericht Einbeck. Hier absolvieren gerade sieben Studenten der Rechtswissenschaften ihr Praktikum, und in diesem Rahmen haben sie die »Verhandlungen« vorbereitet. Ein Strafprozess sei zwar nur ein kleiner Teil der Arbeit des Gerichts, wie Amtsgerichtsdirektor Thomas Döhrel erläuterte: 

Es gebe auch Zivil- oder Familienverfahren, es seien Erbschaften zu regeln und Grundbücher zu führen, aber nicht alle Aufgaben seien eben so spannend wie ein Strafverfahren. So ähnlich, wie die künftigen Juristen sie darstellten, seien die Fälle auch tatsächlich verhandelt worden: mit Richter, Staatsanwalt, Angeklagten, Zeugen, Verteidiger. »Bei Gerichtssendungen im Fernsehen seht ihr mehr Show als das, was wir hier zeigen«, stellte er fest. Im ersten Fall wurde ein Betrugsvorwurf verhandelt: Der Angeklagte hatte einen Motorrasenmäher auf Ebay verkauft, das Geld kassiert, aber die Ware nicht geliefert. Der Angeklagte musste von der Polizei vorgeführt werden. Die Schüler erlebten die Zeugenaussagen, die Plädoyers des Staatsanwalts und der Verteidigung, sie hörten den Auszug aus dem Bundeszentralregister mit der Auflistung der bisherigen Verurteilungen, und sie waren bei der Urteilsverkündung dabei.

»Gretchen Haudrauf« war im zweiten Fall Verfahren der Körperverletzung angeklagt, zugetragen nachts auf einer Party in Dassel. Sie stellte sich dem Gericht ohne Verteidigung, was ziemlich häufig passiere, wie Döhrel berichtete. Hier zeigte sich, dass Aussagen von Zeugen mitunter nicht der Wahrheit entsprechen, und die Schüler erfuhren, was Beleidigungen und Mobbing in sozialen Netzwerken anrichten können. Bei einer geständigen und reuigen Ersttätern stellte der »Richter« das Verfahren ein, er verhängte allerdings Sozialstunden. Im dritten Fall ging es um ein Verkehrsdelikt. Im Vergleich zu Erwachsenen würden verhältnismäßig mehr Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren straffällig, berichtete der Amtsgerichtsdirektor aus der Statistik.

Eine schlimme Strafe für die jungen Täter sei der Entzug des Handys, da habe es schon Tränen gegeben. Döhrel lobte die Studenten, die sich die mitunter steif anmutenden Verfahrensformalitäten selbst erarbeitet hätten, aber die Strafprozessordnung stamme auch schon vom Ende des 19. Jahrhunderts. Die Schüler interessierten sich für die Abläufe. Sie stellten viele Fragen, die sowohl der erfahrene Jurist als auch die Studenten ausführlich beantworteten.ek