Tötungsdelikt: Prozess endet mit Freispruch
Landgericht verurteilt 38-Jährigen wegen unterlassener Hilfeleistung
Einbeck/Göttingen. Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 30-jährigen Autofahrers in Einbeck hat das Landgericht Göttingen den 38-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des Totschlages freigesprochen. Nach Ansicht der Schwurgerichtskammer habe sich nicht zweifelsfrei widerlegen lassen, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Staatsanwaltschaft hatte diesem vorgeworfen, am 16. Januar um kurz vor Mitternacht im Altendorfer Tor in Einbeck einem 30-jährigen Autofahrer aus Northeim mit einem Taschenmesser einen wuchtigen Stich in den Kopf versetzt zu haben. Der 30-Jährige wurde dadurch so schwer verletzt, dass er wenige Stunden später in der Göttinger Uniklinik verstarb.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten lediglich wegen unterlassener Hilfeleistung. Nach Ansicht der Kammer hätte er dem blutenden Opfer helfen können und müssen, dies habe er nicht getan. Der 38-Jährige habe deshalb eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je zehn Euro (insgesamt 1.200 Euro) zu zahlen.
Der Angeklagte war damals zunächst geflüchtet und hatte sich zwei Tage nach dem tödlichen Vorfall der Polizei gestellt. Er war anschließend in Untersuchungshaft gekommen. Da er vom Vorwurf des Totschlages freigesprochen wurde, kam er nach der Urteilsverkündung wieder auf freien Fuß. Für die insgesamt acht Monate in Untersuchungshaft stehe ihm eine Haftentschädigung zu, entschied das Gericht.
Das Urteil entsprach im Wesentlichen den Anträgen der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen in ihrem Plädoyer gefordert, den 38-Jährigen wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten zu verurteilen. Die Nebenklage schloss sich diesem Antrag an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegen wird, ist noch offen.
Der Angeklagte hatte gleich zu Beginn des Prozesses in einer von seinen Verteidigern verlesenen Erklärung eingeräumt, dem 30-Jährigen die Stichverletzung zugefügt zu haben. Allerdings sei der Geschehensablauf deutlich anders gewesen, als es in der Anklage dargestellt werde. Er habe den 30-Jährigen nicht verfolgt und nicht angegriffen. Vielmehr sei es innerhalb weniger Sekunden zu einer Eskalation und zu der nicht gewollten Stichverletzung gekommen.
Die Tat hatte eine Vorgeschichte: Laut Anklage war es kurz zuvor in der Hullerser Landstraße in Einbeck zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 18-jährigen Sohn des Angeklagten und dem späteren Opfer gekommen. Der 18-Jährige soll dem 30-Jährigen, als dieser mit einem Auto vor einer Shisha-Bar stand, durch ein geöffnetes Autofenster eine Ohrfeige verpasst haben. Der 30-Jährige sei daraufhin ausgestiegen und habe dem 18-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der 18-Jährige habe sich mit Nasenbluten und kleineren Gesichtsverletzungen nach Hause begeben. Der Angeklagte habe daraufhin seinen Sohn angewiesen, sich im Bürgerspital untersuchen zu lassen, und sodann den Pkw abgeholt, den der 18-Jährige an der Aral-Tankstelle zurückgelassen hatte. Währenddessen sei der 30-jährige Autofahrer zum Wohnhaus des 18-Jährigen am Altendorfer Tor gefahren, um dort mit diesem oder dessen Vater ein klärendes Gespräch zu führen.
Was dann geschah, stellte die Staats anwaltschaft so dar: Als der Angeklagte von der Tankstelle zurückkehrte, habe er erkannt, dass vor seinem Haus jener Mann parkte, mit dem sein Sohn die Auseinandersetzung gehabt hatte. Er habe seinen Pkw vor dessen Auto gestellt und sei aggressiv auf den 30-Jährigen zugegangen. Er habe ihn mehrfach geschubst, woraufhin dieser zurückgewichen sei. Dann habe er plötzlich ein Messer gezückt und dem 30-Jährigen mit ausgeklappter Klinge wuchtig einen Stoß in den Kopf versetzt. Dadurch seien der Schädelknochen durchtrennt sowie eine innere Halsschlagader und die linke Hirnaußenseite verletzt worden.
Die Verteidiger stellten das Geschehen dagegen als Notwehrsituation dar. Demnach kam der Angeklagte, als er mit dem Pkw von der Tankstelle zurückkam, nicht auf sein Grundstück, da ein dunkler BMW die rechte Fahrspur in der Straße blockiert habe. Als er vor dem BMW einbog, habe sich die Fahrertür geöffnet. Aus dem Auto sei jener Mann ausgestiegen, der seinen Sohn geschlagen hatte. Er habe sich sofort bedroht gefühlt und sei auf den Mann zugegangen, um ihn zur Rede zu stellen. Es sei zu einem Wortwechsel, Geschrei und Geschubse gekommen. Der 30-Jährige habe ihn beschimpft und ihm einen Faustschlag gegen das Kinn verpasst. Aus Angst, dass der körperlich deutlich überlegene Mann ihn zusammenschlagen werde, habe er das Messer aus der Hose geholt, um ihn auf Abstand zu halten. Der 30-Jährige sei dann wie ein Boxer nach vorne geduckt auf ihn zugegangen, dabei sei es zu dem Stich gekommen.pid