Über die eigenen Verhältnisse gelebt

Einbeckerin zu zweijähriger Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Einbeck. Mehr als 14.000 Euro hat eine 47-jährige Einbeckerin zwischen Oktober 2018 und April 2019 aus dem System eines Einbecker Supermarktes entwendet. Sie erstellte in mindestens 28 Fällen fiktive Konten oder benutzte die ihrer Kollegen, um jeweils bis zu 568 Euro Wechselgeld zu erhalten. Zudem entnahm sie dem Tresor im April 2019 noch mehr als 44.000 Euro zur Bezahlung eines hochwertigen Neuwagens. Verurteilt wurde die Einbeckerin vom Schöffengericht Einbeck unter Leitung von Richterin Martina Sievert zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. »Sollte sich noch die kleinste Straftat ereignen, müssen Sie für die Straftat zwei Jahre absitzen«, mahnte die Richterin.

Die Angeklagte räumte die Vergehen ein, so dass auch keine Zeugen befragt werden mussten. Nach ihrer Aussage befand sie sich in einer Notsituation. Über die Jahre hatten sich Schulden angesammelt, sie verlor den Überblick. Aus Verzweiflung und Angst, dass die finanzielle Situation »die Runde macht«, habe sie die Straftaten begangen. Inzwischen besuche sie die Schuldnerberatung, nahm eine Umschuldung vor und fand eine neue Arbeitsstelle.

Im Oktober 2018 legte sie erstmals im System eines Einbecker Supermarktes ein fiktives Konto an. Jeder Mitarbeiter müsste sich vor Beginn seiner Kassentätigkeit einloggen, um Wechselgeld für seinen Kassenschieber zu erhalten. Mit Namen nicht existierender Personen und Konten ihrer Kollegen setzte sie dies bis zum April fort. In mindestens 28 Fällen kamen so mehr als 14.000 Euro zusammen.

Wenn Geldnot vorliege, so die Richterin; verstehe sie nicht, warum sich die Angeklagte noch einen Neuwagen für mehr als 40.000 Euro angeschafft habe. Ihr kam es vor, dass die 47-Jährige eine längere Zeit deutlich über ihren Verhältnissen lebte.

Im vergangenen Jahr wurde sie wegen der Entnahme von mehr als 44.000 Euro aus dem Tresor schon zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach dem Erwerb des Fahrzeugs im April 2018 hielt sie das Autohaus ein Jahr hin, bevor sie den Wagen 2019 dann bar mit entwendetem Geld bezahlte.

Der Staatsanwalt erklärte, dass die Angeklagte zahlreiche Taten immer nach dem gleichen Schema durchführte. Mindestens 28 Mal entnahm sie Geld, da kamen schon erhebliche Dimensionen zusammen. Es lag ein finanzielles Ungleichgewicht vor, doch habe sie die Situation selber geschaffen. Besser leben, als es ihr möglich sei, wollte die Angeklagte. Sie bereute die Taten, legte ein umfassendes Geständnis ab, es liege eine gute Sozialprognose durch neue Arbeitsstelle vor und es existiere bisher noch kein Eintrag im Strafregister; deshalb forderte er zwei Jahre auf Bewährung. Die Bewährungszeit dauere drei Jahre, der entstandene Schaden sei durch monatliche Raten zurückzubezahlen sowie 900 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu spenden.

Verteidiger Christian Auerbach hob die Einräumung der Taten, den reumütigen Charakter der Angeklagten und die positive Sozialprognose hervor. Sie habe angefangen, sich selber aus der Misere zu ziehen durch unter anderem Schuldnerberatung, Umschuldung und neuen Job. Ansonsten schloss er sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an wie auch das Schöffengericht. Dieses verurteilte die 47-Jährige zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Richterin Martina Sievert erklärte, dass das Geständnis strafmildernd sei und die Befragung von Zeugen erspare. Große Reue zeigte die Angeklagte. Sie räumte ihre Fehler ein und will auch für diese einstehen. Die finanzielle Notsituation entstand, da sie über längeren Zeitraum über ihre Verhältnisse lebte. Dies habe sich geändert, die Angeklagte versuche, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. »Sollte sich noch die kleinste Straftat ereignen, müssen Sie für die Straftaten zwei Jahre absitzen«, mahnte die Richterin zum Abschluss.mru