Umwelt-, Energie- und Bauausschuss

Verfahren für Rückhaltebecken einleiten

Baukosten für Voldagsen/Stroiter Bach 2,8 Millionen Euro, Spüligbach 3,5 Millionen Euro

Einstimmig brachte der Ausschuss für Umwelt, Energie und Bau jetzt die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für das Hochwasserrückhaltebecken Voldagsen/Stroiter Bach auf den Weg – bei einer 80-prozentigen Förderung der Verfahrenskosten durch das Land. Vorbehaltlich der zuständigen Gremien der Stadt Dassel soll auch das Verfahren für das Becken Spüligbach in Gang gesetzt werden.

Einbeck. Im November hatte sich der Ausschuss mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für das Planfeststellungsverfahren der Hochwasserrückhaltebecken Voldagsen/Stroiter Bach und Spüligbach Dassel beschäftigt. An-schließend wurde das Ingenieurbüro aufgefordert, für die nach der Fertigstellung der Becken entstehenden Folgekosten eine annähernde realistische Kostenschätzung abzugeben sowie die noch ausstehende Kostenberechnung vorzulegen. Zudem soll das Ingenieurbüro die jährlich zu erwartende Einstauhäufigkeit angeben, um die damit verbundenen Entschädigungsansprüche durch die betroffenen Flächennutzer kalkulieren zu können. Parallel dazu hat die Stadt sich nach den Kosten für das Hochwasserrückhaltebecken Seboldshausen bei Bad Gandersheim erkundigt. Die Kosten betragen schätzungsweise zwischen 13.500 und 16.500 Euro.

Sie beinhalten die Bereitstellung und den Bereitschaftsdienst des Betriebsleiters und des Stauwärters, laufende Unterhaltungs- und Pflegearbeiten, Wartungs- und Vermessungsarbeiten sowie Sicherheitsüberprüfungen. Gerechnet wird mit einer Faustformel: 0,04 Euro je Kubikmeter Stauvolumen. So beträgt die Kostenschätzung für das Becken Spüligbach 3,5 Millionen Euro, das Becken Voldagsen/Stroiter Bach rund 2,8 Millionen Euro. Jeweils zusätzliche 100.000 Euro müssten allerdings für Naturschutzmaßnahmen hinzugerechnet werden, erläuterte Hans-Jürgen Laduch, Geschäftsführer des Leineverbandes, während der Sitzung.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) führt als zuständige Behörde das Planfeststellungsverfahren durch. Die Verfahrenskosten belaufen sich für Voldagsen/Stroiter Bach auf rund 3.850 Euro und für Spüligbach auf 4.550 Euro – zuzüglich entstehender Auslagen. Diese Kosten werden durch den Leineverband dem NLWKN übermittelt, um für 2011 Berücksichtigung zu finden. Die förmliche Beantragung der Bezuschussung in Höhe von 80 Prozent erfolgt dann im Januar.

Zurzeit wird zudem geprüft, ob das NLWKN als Betreiber fungieren kann, gegebenenfalls auch unter Kostenerstattung durch die Städte Einbeck und Dassel. Im Vorfeld sollen Gespräche mit den vom Bau betroffenen Grundstückseigentümern geführt werden.

Die Kosten für das Planfeststellungsverfahren hätten eine überschaubare Größe, stellte Baudirektor Gerald Strohmeier fest. Bei einer 80-prozentigen Förderung durch das Land hätten die Städte mit 20 Prozent immer noch eine hohe Summe zu zahlen, stellte Dr. Reinhard Binder, FDP, fest. Nicht einsehbar war für ihn, warum der Leineverband  nicht verantwortlich zeichnen könne. Aufgabe des Leineverbandes sei der ordnungsgemäße Wasserabfluss und der Fließgewässerschutz, verwies Laduch auf die Veranlagungsregelung. Dass Hochwasserschutz nicht umsonst zu machen sei, hob Hilmar Beckmann, SPD, hervor. Laduch regte an, einen Fachmann aus Süddeutschland für weitere Informationen einzuladen.

Die IG Hochwasserschutz signalisierte, dass die Interessengemeinschaft gerne Reise- und Unterbringungskosten übernehmen werde. Schließlich ziehe man gemeinsam an einem Strang und könne so Informationen gewinnen.Der Ausschuss empfahl am Ende einstimmig, den Auftrag für das Planfeststellungsverfahren für das Becken Voldagsen/Stroiter Bach bei einer 80-prozentigen Förderung durch das Land zu erteilen. Die Stadt Dassel hat signalisiert, einen gleichlautenden Beschluss für das Becken Spüligbach zu fällen.sts