Verwarnungen sind ab sofort bargeldlos zu zahlen

Einbeck. Auch bei der Polizei in Einbeck läuft jetzt der elektronische Zahlungsverkehr. Fehlverhalten im Straßenverkehr, die mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung geahndet werden können, können ab sofort nicht mehr in bar bezahlt werden. Verstöße wie geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nicht-Anschnallen oder Stoppschild-Missachtung  können ab sofort beim einschreitenden Polizeibeamten wie bei einem Einkauf in einem Geschäft,  mittels einer EC- oder Kreditkarte beglichen werden. Die Beamten des Polizeikommissariats Einbeck sind dazu mit sogenannten Tele-Cash-Geräten ausgestattet worden.

Damit können geringfügige Verstöße vor Ort bei den Beamten mit einer entsprechenden Karte eines Geldinstituts oder einer Zahlungsgesellschaft beglichen werden. Somit haben der Umgang mit Bargeld und die teilweise umständliche Geldwechselei ein Ende. Der Verkehrsteilnehmer, der ein Verwarngeld bezahlen muss, kann dieses jetzt mittels der Karte und seiner persönlichen PIN-Nummer oder per Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg begleichen.

Sollte er das nicht wollen oder nicht über eine entsprechende Karte verfügen, so wird ihm vor Ort ein Datenermittlungsbeleg ausgestellt, und der Verkehrsteilnehmer bekommt von der Bußgeldstelle kurze Zeit später eine Zahlungsaufforderung, den Geldbetrag per Überweisung zu begleichen. Die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung besteht ab sofort auch für die Abwendung eines Haftbefehls, wenn darin eine Geldstrafe festgesetzt worden ist. Auch in diesem Fall hat der Bestrafte in Zukunft nur noch die Möglichkeit, die Vollstreckung des Haftbefehls im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu umgehen, soweit er den Betrag nicht bei der Gerichtskasse einzahlt.oh