Viele Tipps für Bankgeschäfte im Alter

Referat informierte über Anlage- und Kreditmöglichkeiten sowie Vorsorgevollmachten

Zu dem Thema »Geld- und Bankgeschäfte im Alter« referierte kürzlich Matthias Henne von der Sparkasse Einbeck beim Seniorenarbeitskreis der IG Metall Südniedersachsen-Harz. Vorab informierten Gewerkschaftssekretär Heinz-Albert Siemes und der Sprecher des Arbeitskreises, Rolf Schütte, über die geplanten IG-Metall-Aktionen im Herbst.

Einbeck. »Welche Anlage die Richtige ist, ist nicht vom Alter abhängig, sondern von der individuellen finanziellen Situation«, machte Henne im Zuge seines Referats deutlich. Dabei habe der Kunde heutzutage die Möglichkeit, je nach monetärem Spielraum, aus einer Fülle von Fonds, Anleihen, Spar- oder Schatzbriefen zu wählen.

Welcher Ertrag schließlich aus einer Anlage entstehe, hänge auch von der Risikobereitschaft des Kunden ab. Je höher das Risiko sei, desto höher falle meist auch der Ertrag aus, dies gelte natürlich auch für den Verlustspielraum. Anhand des »magischen Dreiecks« verdeutlichte der Sparkassenangestellte die Eigenschaften des Anlagensystems. Die Stützpfeiler dieses Konstrukts sind die Sicherheit, die Liquidität und der Ertrag, die sich je nach Interessenlage verschieben. »Wenn Sie Ihre Interessen in einem Gebiet intensivieren, geht das auf Kosten eines anderen Bereichs«, führte Henne aus. Beispielweise sorge das Ausrichten auf Ertrag für eine geringere Berücksichtigung der Sicherheit. Einen weiteren Tipp gab Henne den Zuhörern im Bereich Geldanlagen mit auf den Weg: »Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen«. Viele Produktbeschreibungen seien so verklauselt, dass selbst ein Bankangestellter zunächst genauer hinschauen müsse, was sich dahinter verberge.

Bei Krediten spiele, ebenso wie bei den Anlagen, nicht das Alter, sondern die fianzielle Situation eine Rolle. »Sie müssen wirtschaftlich in der Lage sein, den Kredit zurückzahlen zu können«, erklärte Henne. Weiter informierte er über verschiedene Kreditarten wie Dispositionskredit, Konsumentendarlehen und Wohungsbaufinanzierung. Dies seien die gängigsten Modelle für Privatpersonen bei einem Kreditinstitut.

Ebenfalls sollte bei Bankgeschäften im Alter das Erstellen einer Vorsorgevollmacht berücksichtigt werden, falls es zur Hilfsbedürftigtkeit bei der betreffenden Person komme. So können die Rechtsgeschäfte unter anderem durch Familienangehörige weitergeführt werden. Ohne eine solche Vollmacht dürfe die Bank keine Auskunft geben und verweise an das Amtsgericht.

Letzteres bestimme dann eine Betreuungsperson, die geschäftliche und rechtliche Angelegenheiten für den Betroffenen regelt, und nicht zwingend ein Familienangehöriger oder Bekannter sein muss. Zudem sollte man darauf achten, bei der Erstellung der Vollmacht eine möglichst umfassende, weitgreifende und neutrale Formulierung zu wählen und anschließend eine Beglaubigung beim Notar anzustreben.thp