Was Autofahrer 2011 beachten sollten

Biosprit mit zehn Prozent Ethanol / Wechselkennzeichen / Führerschein mit 17 Jahren

Im neuen Jahr gibt es für Kraftfahrzeugführer einige Änderungen, die sie beachten sollten. So wird eine neue Regelung für Wechselkennzeichen eingeführt, das begleitete Fahren mit 17 zum Dauerrecht und an den Tankstellen können die Autofahrer die neue Benzinsorte E10 tanken.

Einbeck. Der Modellversuch zum begleiteten Fahren mit 17 hat sich bewährt, man habe »eindeutig positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit festgestellt«, sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. In Niedersachsen wurden 22 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsdelikte seit Beginn des Projekts im Jahr 2004 verzeichnet. Deshalb wird die eingeschränkte Fahrerlaubnis ab 17 ab dem 1. Januar zum Dauerrecht.

Jugendliche können also auch in Zukunft bereits einen Monat vor ihrem 17. Geburtstag ihre Fahrprüfung absolvieren. Bis zur Volljährigkeit dürfen sie dann in Begleitung einer mindestens 30 Jahre alten Person fahren, der Beifahrer muss allerdings auf der Prüfbescheinigung, die bis zum 18. Lebensjahr als Führerscheinersatz dient, eingetragen sein. Außerdem muss der minderjährige Fahrer seinen Personalausweis mit sich führen. Missachten junge Autolenker die Auflagen, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. In diesem Fall muss der Fahrer vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar absolvieren, ein Bußgeld kommt ebenfalls hinzu.

Für Halter mehrerer Fahrzeuge lohnt sich möglicherweise das Wechselkennzeichen, das Mitte 2011 eingeführt wird. Damit gibt es die Option, bis zu drei Fahrzeuge auf ein Nummernschild anzumelden. Allerdings bringt dies voraussichtlich keine finanziellen Vorteile für den Fahrzeugbesitzer: Entgegen erster Pla-nungen hält Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble daran fest, dass alle auf dem Kennzeichen angemeldeten Fahrzeuge in vollem Umfang zu versteuern sind. Wie genau die Regelung mit dem Wechselkennzeichen in Deutschland endgültig aussehen wird, steht somit noch nicht fest.

Die Tankstellen in Einbeck vertreiben ab Januar die neue Benzinsorte E10. Diese verfügt über einen höheren Anteil – zehn Prozent – an Bio-Ethanol als herkömmliches Benzin, das zu fünf Prozent aus Biosprit besteht. Die Beimischung von Ethanol zum Benzin hat zwei entscheidende Vorteile: Es wird aus Pflanzen, also regenerativen Quellen, gewonnen und reduziert damit den Ausstoß des Klimagases CO2. Außerdem werden durch die Verwendung von nachwachsenden Biokraftstoffen die Erdölreserven geschont.

Allerdings können bei Fahrzeugen, deren Materialien in Motor und Kraftstoffsystem dafür nicht ausgelegt sind, Schäden nicht ausgeschlossen werden. Das wesentliche Problem, das bei einer Beimischung von zehn Prozent Ethanol zu Ottokraftstoffen erwartet wird, ist die Korrosion von Aluminium-Bauteilen. Auch die Verträglichkeit von Dichtungsmaterialen und Schläuchen im Kraftstoffsystem ist ungeklärt. Der Bio-Sprit ist somit nur in Modellen einsetzbar, die ausdrücklich vom Fahrzeughersteller dafür freigegeben sind. Eine ständig aktualisierte Liste, welche Fahrzeuge die neue Benzinsorte problemlos vertragen, gibt es im Internet unter www.dat.de.

Der E10-Kraftstoff hat allerdings noch einen großen Nachteil: Durch den geringeren Energieanteil steigt der Verbrauch um etwa drei Prozent. Vom Bundesumweltministerium gibt es mittlerweile die Zusage, dass normales Superbenzin unbefristet weiterhin angeboten wird.tc