Wegen Geringfügigkeit eingestellt

Geldstrafen kommen gemeinnütziger Einrichtung zugute

Einbeck. Das Jugendschöffengericht im Amtsgericht Einbeck behandelte jetzt Vorfälle mit Körperverletzung, die sich im Mai 2018 ereignet haben. Bei einer Angeklagten wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Unter Auflagen erfolgte dies bei drei weiteren Familienmitgliedern – zwei Männern und einer Frau. Sie müssen Geldstrafen an das Einbecker Bündnis für Familie zahlen und wurden von Richter Thomas Döhrel angewiesen, Gespräche im Polizeikommissariat Einbeck zu führen.

Der Staatsanwalt erklärte, dass die jüngere Angeklagte am 8. Mai 2018 gegen 21 Uhr eine Mutter, die mit ihrer Tochter einen Supermarkt betreten wollte, zunächst angerempelt und dann gesagt habe, sie hätte die Zeugin lieber ganz überfahren sollen. In der Folge wollte die Zeugin die Angeklagte, die sich zwischenzeitlich zu ihrem Auto begeben hatte, zur Rede stellen. Die Angeklagte soll dann die Zeugin in den Bauch getreten und deren Tochter geschlagen haben. Die Zeuginnen begaben sich daraufhin erneut in den Supermarkt.

Die Angeklagte rief Familienmitglieder an, darunter die drei weiteren Angeklagten. In der Folge kam es auf dem Supermarkt-Parkplatz zum Zusammentreffen von zwei Gruppen. Der Zeugin standen Familienmitglieder zur Seite. Es kam zur körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Gruppen, bei der die männlichen Angeklagten Zeugen geschlagen und getreten haben sollen – auch, als sie schon am Boden lagen. Die ältere Angeklagte übte ebenfalls Gewalt aus. Gewalt, Widerstand und Beleidigung gegen die Polizei gab es auch. Die Angeklagten sind zwischen 20 und 33 Jahre alt. Verhandelt wurden bei der Jüngeren die körperlichen Übergriffe, bei ihren Familienmitgliedern kamen noch geplante gemeinschaftliche Aktion sowie Gewalt, Drohung und Widerstand gegen Amtsträger hinzu. Döhrel sagte, dass es schon vorher Auseinandersetzungen zwischen den Familien der Angeklagten und der Zeugin gab. Dabei spielten Emotionen und Aggressionen eine Rolle. Niemand kam im Mai 2018 ernsthaft zu Schaden. Der Tatbestand der gemeinschaftlich gefährlichen Körperverletzung lag jedoch vor.

Zwei Angeklagte sind noch nicht vorbestraft, bei einem wurde das Verfahren eingestellt. Bei der älteren Angeklagten gab es schon Delikte wie Nötigung, Beleidigung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Idee des Richters, das Verfahren unter gewissen Umständen gemäß des Paragrafen 153 StPO einzustellen – teilweise mit Auflagen –, nahm der Staatsanwalt auf. Einige Gründe existieren, es nicht mehr weiterzuführen. Inzwischen sind die Familien getrennt, es gab keine Streitereien mehr. Vorbelastungen liegen nur bei einer Angeklagten vor. Gesicherte Verhältnisse mit Ausbildungen haben mehrere von ihnen.

Bei der jüngeren Angeklagten wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die männlichen Angeklagten müssen 200 bzw.
300 Euro Geldstrafe an das Einbecker Bündnis für Familie bezahlen. Bei der Ältesten sind es 600 Euro. Erfolgen die Geldzahlungen innerhalb des anberaumten Zeitraums, werden auch diese Verfahren eingestellt. Zudem sollen die Angeklagten mit Geldstrafen ein Entschuldigungsgespräch beim Polizeikomissariat führen.mru