Weniger Steuern und neue Steuererleichterungen

Einbeck. Während sich die Steuererleichterungen der letzten Jahre auf den Einzelnen nur minimal auswirkten, bleibt 2021 deutlich mehr vom Gehalt übrig. Die geänderten Steuerregelungen können bei Durchschnittsverdienern Auswirkungen im dreistelligen Bereich bringen. Den entscheidenden Beitrag leistet der zurückgefahrene Solidaritätszuschlag. Die Lohnsteuerhilfe Bayern fasst einige steuerlichen Änderungen für Arbeitnehmer zusammen: Der Grundfreibetrag beläuft sich ab dem 1. Januar auf 9.744 Euro bei Alleinstehenden und 19.488 Euro bei Ehepaaren. Bis dahin bleibt das Einkommen steuerfrei. Zudem wurden die Eckwerte erhöht, so dass sich die Einkommensgrenzen verschieben.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, zu landwirtschaftlichen Alterskassen und zu Rürup-Renten kann man bis zu den neuen Höchstbeträgen absetzen. Werden sie durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengerechnet nicht ausgeschöpft, kann der Arbeitnehmer freiwillige Zahlungen in die Rentenversicherung vornehmen.

Bis zum 20. Kilometer des einfachen Arbeitsweges bleibt die Entfernungspauschale unverändert bei 30 Cent je Kilometer. Liegt die Arbeitsstätte also im näheren Umkreis, ändert sich nichts. Ab dem 21. Kilometer steigt sie seit 1. Januar jedoch auf 35 Cent an. Diese Erhöhung kommt Fernpendlern mit längeren Arbeitswegen zugute.

Geringverdiener, die mit ihrem Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag liegen und somit keine Einkommensteuer zahlen, haben von der Entfernungspauschale nichts. Müssen sie einen längeren Weg zur Arbeitsstätte zurücklegen, so können sie seit dem 1. Januar 2021 die neue Mobilitätsprämie nutzen und werden damit vom Fiskus gefördert. Interessant ist die Mobilitätsprämie ebenfalls für Auszubildende, die noch keine Steuern zahlen.

Wer von zuhause aus arbeitet, benötigt täglich mehr Heizung, mehr Wasser und mehr Strom für Notebook, Monitore und Smartphone. Dazu entgeht Arbeitnehmern die tägliche Entfernungspauschale. Steuerpflichtige, die während der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten und kein gesondertes Arbeitszimmer haben, wären nach der bisherigen Regelung leer ausgegangen. Hier schafft die neue Homeoffice-Pauschale für 2020 und 2021 Abhilfe.oh