Widerspruch gegen Bilder vom Haus

Im Internet / Tipps der Verbraucherzentrale Niedersachsen / Privatsphäre beeinträchtigt

Bislang stehen noch keine Aufnahmen von hiesigen Straßen, Plätzen und Gebäuden im Internet. Die Veröffentlichung soll allerdings noch in diesem Jahr erfolgen. Eigentümer und Mieter können sich dagegen wehren, dass jeder ihr Haus oder ihre Wohnung sehen kann. Dabei hilft der Musterbrief, mit dem man per Post – Google Germany GmbH, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg – oder per E-Mail – streetview-deutschland@google.com – widersprechen kann. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert von Google, sich bei einem Widerspruch gegen die Veröffentlichung des Fotos eigenhändig von A bis Z um die Löschung der Daten zu kümmern.

Einbeck. Bereits seit Juli 2008 lässt das Unternehmen Google auch in Deutschland mit Kamerafahrzeugen Bilder für sein Angebot »Street View« aufnehmen. Durch Fotografien von Straßen und Gebäuden sollen die bisher ­veröffentlichten Karten und Satellitenfotos im Angebot »Google Maps« ergänzt werden. ­Speziell ausgerüstete Autos fahren öffentliche Straßen ab und machen Digitalfotos aus verschiedenen Perspektiven aus einer maximalen Höhe von 2,50 Meter.

Die Bilder werden gespeichert und in die USA übertragen. Nach einer Bearbeitung sollen die Einzelaufnahmen technisch so verknüpft werden, dass bei der Darstellung im Internet ein möglichst lückenloses Bild einer Straße entsteht.

Google hat eine Liste der Landkreise und kreisfreien Städte veröffentlicht, die demnächst be­fahren werden sollen. Die Übersicht im Internet soll ständig aktualisiert werden. Bei diesen Fahrten können Personen und Fahrzeuge ins Visier der Kamera geraten, meint die Verbraucherzentrale. Anhand der Bilder kann in vielen Fällen festgestellt werden, wo sich jemand aufgehalten hat oder ein Auto unterwegs war. Vor allem die abgebildeten Gebäudeansichten können ohne großen Aufwand dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet werden.

Sofern der Eigentümer eine natürliche Person ist, sind Rückschlüsse auf seine persönlichen Verhältnisse möglich. Die Privatsphäre zahlreicher Betroffener ist somit erheblich beeinträchtigt. Zwar will Google die Gesichter von Personen und die Kennzeichen von Fahrzeugen vor der Veröffentlichung unkenntlich machen. Die dabei eingesetzten Verfahren führten aber nicht in jedem Fall zu einer wirksamen Anonymisierung, meint die Verbraucherzentrale. Vereinzelt erkenne die Software das Gesicht oder Kennzeichen nicht als solches. Außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person oder ein Fahrzeug aufgrund besonderer einmaliger Merkmal trotz Verschleierung des Gesichts oder des Kennzeichens erkennbar bleibe.

Man kann nicht verhindern, dass Haus, Grundstück oder Wohnung von der öffentlichen Straße aus fotografiert werden. Aber man hat die Möglichkeit, einer Veröffentlichung der Bilder, die einen (als Grundstücks-, Hauseigentümer oder Mieter) betreffen, zu widersprechen. Allerdings sieht Google nach bisherigen Kenntnissen dafür ein Verfahren vor, das die Verbraucherzentrale ablehnt. Danach obliegt es jedem, sich im Netz zu informieren, ob Haus oder Wohnung bereits zu sehen sind. Wer gegen die Darstellung Widerspruch einlegt, der soll das jeweilige Ob­jekt lediglich mittels eines Internettools selbst exakt lokalisieren, damit das Bild gelöscht werden kann.

Damit zwinge Google jeden, der sich wehren möchte, über den bloßen Widerspruch hinaus aktiv zu werden – ganz abgesehen davon, dass längst nicht jeder über einen Internetzugang verfügt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale müsse es genügen, der Veröffentlichung im Netz zu widersprechen, damit ein Objekt entfernt wird. Jedes weitere Zutun eines Betroffenen sei nicht akzeptabel.

Auch wenn derzeit noch keine Ansichten von Straßen und Gebäuden in Deutschland präsentiert werden: Falls man keine Bilder seines Hauses oder seiner Wohnung im Internet wünscht, sollte man in jedem Fall vorsorglich mit Hilfe des Musterbriefs per Post an Google Germany GmbH, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, oder per E-Mail: streetview-deutschland@google.com widersprechen. Wenn der Wi­­derspruch keinen Erfolg hat, kann man sich an die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde wenden: per Post an Klosterwall 6, Block C, 20095 Hamburg.sts