Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss

Winterdienst schiebt hohes Defizit auf

Aber keine Mehrheit in der Politik für die vorgeschlagene Anpassung der Gebühren

Mit einem ersten Nachtrag zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung und für den Winterdienst hat sich der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bei seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Auf der Tagesordnung stand dabei angesichts des hohen Defizits, das der vergangene strenge Winter mit sich gebracht hat, eine Gebührenerhöhung, die jedoch keine politische Mehrheit fand.

Einbeck. Die Straßen- und Winterdienstgebühren werden in vier Reinigungsklassen erhoben. In den Straßen der Klasse I wird einmal pro Woche gereinigt, und es erfolgt ein Straßenwinterdienst. In der Fußgängerzone, der Klasse II, wird ein erhöhter Aufwand betrieben. Dabei erfolgen eine tägliche manuelle Reinigung und ein Einsatz der Kleinkehrmaschine, außerdem wird der Winterdienst durchgeführt.

Wöchentliche Straßenreinigung ohne Winterdienst gibt es in der Reinigungsklasse III. In der Reinigungsklasse IV, gemeint sind vor allem die Ortschaften, erfolgt nur der Winterdienst.

Beim Winterdienst wurde im Jahr 2009 eine Unterdeckung von 28.681 Euro erwirtschaftet, für 2010 werden es voraussichtlich 162.000 Euro sein. Jeder hat vermutlich noch vor Augen, wie lang und streng der Winter war - eine Menge Schnee und Eis waren zu beseitigen. Die Kostenkalkulation, so Christa Dammes, Leiterin des Fachbereichs Finanzen, sei nicht für extreme Winter gedacht, sondern aus dem mehrjährigen Schnitt von Durchschnittswintern errechnet. Seit 2003 wurden die Gebühren dabei nicht erhöht, man sei immer in der Lage gewesen, Unter- und Überdeckungen auszugleichen.

Einen Änderungsvorschlag hat die Verwaltung für die Reinigungsklassen I, II und IV errechnet, in denen auch Winterdienst durchgeführt wird. Die Gebühren sollten in der Klasse I von 2,46 auf 2,65 Euro, in der Klasse II von 5,57 auf 6,57 Euro und in der Klasse IV von 0,51 auf 0,70 Euro pro laufendem Frontmeter erhöht werden. Dadurch wird mit Mehrerträgen von 43.000 Euro gerechnet.

Die Gebührenerhöhung wolle man nicht mittragen, so Christian Grascha, FDP. Vielmehr sollte man überlegen, Kosten zu reduzieren. Auch der wiederholte Hinweis der Verwaltung, es bestehe eine Pflicht, kostendeckende Gebühren zu erheben, bewirkte kein Umdenken. Lediglich Walter Schmalzried und Jürgen Herbst, beide CDU, befürworteten die Anhebung. Während sich die SPD enthielt, waren vier Ausschussmitglieder von CDU, FDP und Grünen gegen einen Verlustausgleich über die Gebühren.

Bürgermeister Minkner kündigte an, dass er einen aus dieser Empfehlung folgenden Beschluss beanstanden müsse. ek