»Wir müssen den Druck in der Öffentlichkeit erhöhen«

IG Erbbau Einbeck informierte über Stand im Streit mit den Erbbaugebern / Forderung: Ankaufsrecht nach gewisser Nutzungszeit

Die Interessengemeinschaft Erbbau in Einbeck erörterte kürzlich bei einem Treffen in der Geschwister-Scholl-Schule die aktuelle Situation hinsichtlich der ihrer Meinung nach überzogenen Ansprüchen der Erbbaugeber, insbesondere der Klosterkammer Hannover. Zudem wurde darüber beraten, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu gründen.

Einbeck. Die Empörung bei vielen Einbecker Erbbaunehmern sei derzeit groß, denn nach Ablauf ihrer auf 80 Jahre festgelegten Pachtverträge stünden sie Folgekontrakten gegenüber, deren Erbbauzins unverhältnismäßig hoch sei. Grund dafür sei eine festgelegte Neubewertung des Grundstücks nach Ablauf des vorangegangenen Vertrages.

Ein weiteres Ärgernis, auch für diejenigen mit gültigen Verträgen, sei die Berechnung des Zinssatzes anhand des Verbraucherindexes und des durchschnittlichen monatlichen Bruttolohns.

Letzteres sei nicht mehr zeitgemäß, erklärte der Sprecher der Initiative, Martin Wehner, und er wies auf Beratungen des Niedersächsischen Landtages hin, bei denen im Bereich des Erbaurechts einer Einbeziehung der Nettolohnentwicklung zugestimmt worden sei. Zumindest dort habe der Einsatz erste Früchte getragen.

Derweil strebe die Klosterkammer Hannover auf juristischer Ebene Klagen gegen die Erbbaunehmer an, die die Frist haben verstreichen lassen, den neuen Zinssatz zu akzeptieren. »Momentan würden die eingereichten Klagen der Klosterkammer Erfolg haben«, berichtete Anwalt Horst-Henning von Lindeiner-Wildau. Da der Streitwert, der betroffenen Beklagten in Einbeck momentan unter 5.000 Euro liege, sei auch die Möglichkeit, eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht wie es in Northeim geschehen war, nicht möglich. Bei Einzelverfahren müssten die Beklagten mit Kosten von bis zu 1.000 Euro rechnen. Finanziell und auf Grund der geringen Erfolgsaussichten sei von diesem Weg abzuraten, erläuterte der Anwalt.

Die Möglichkeit einer Minderung des Erbzinses gebe es trotzdem. So könne eine Neubewertung erfolgen, wenn in der Nähe des Grundstückes zum Beispiel eine Fabrik, Bahntrasse oder Durchgangsstraße errichtet würden, wies Wehner hin. In Bezug auf die Grundforderung der Erbbaunehmer, ein Ankaufsrecht nach einer gewissen Nutzungszeit zu erhalten, hoffe er, dass der Landtag auch hier eine positive Entscheidung fällt:

»Wir haben den ersten Fuß in der Tür. Wichtig ist es jetzt, die großen Fraktionen in ein Boot zu holen und den Druck in der Öffentlichkeit zu erhöhen.« Um auf die Problematik aufmerksam zu machen und die Schlagkraft zu erhöhen, sei es wichtig die Interessen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu artikulieren. Dabei informierte Wehner über den Aufbau einer solchen Gesellschaft für ganz Niedersachsen, die unter den Erbbaunehmern angestrebt werde.thp