Spielzeug-Knarre löst Polizeieinsatz aus

Kreiensen. Ein 19-jähriger Mann hat in der Wartehalle des Kreienser Bahnhofs mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Maschinenpistole hantiert. In den Abendstunden des 22.Dezember informierte ein aufmerksamer Taxifahrer die zuständige Polizei über den mutmasslichen Waffenbesitzer.

Diese Mitteilung löste bei der Polizei einen sofortigen Einsatz von mehreren Funkstreifenwagen aus. Beteiligt an dem Einsatz waren neben der Polizei aus Bad Gandersheim Beamte aus den umliegenden Polizeikommissariaten, der Autobahnpolizei und der Bundespolizei aus Göttingen.

Der Bahnhof Kreiensen wurde komplett gesperrt, der Zugverkehr auf der Nord-Süd-Strecke kam für etwa eine Stunde zum Erliegen. Mehrere unbeteiligte Personen wurden in Sicherheit gebracht. Die Polizeibeamten waren während des Einsatzes mit Maschinenpistolen bewaffnet und mit Schutzwesten ausgerüstet.

Nach der Sicherung des Bahnhofs wurde die erlaubsnisfreie Softairwaffe des 19-jährigen Mannes sichergestellt. Hierbei handelte es sich um den täuschend echt aussehenden Nachbau des Sturmgewehrs der Bundeswehr.

Gegen den jungen Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstosses gegen das Waffengesetz eingeleitet. Das Waffengesetz verbietet das Führen von sogenannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit. Es handelt sich hierbei um solche Nachbildungen, die rein optisch von scharfen Waffen oder Kriegswaffen nicht zu unterscheiden sind.

Es wird geprüft werden, ob der Mann für die Kosten des Polizeieinsatzes in Regress genommen werden kann. Weiterhin wird die Deutsche Bahn feststellen, ob gegen ihn finanzielle Forderungen in Hinblick auf die Störung des Bahnverkehrs durchgesetzt werden können.

Die Polizei weist die Bevölkerung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Führen solcher täuschend echt aussehender Spielzeugwaffen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt ist und in jedem Fall Polizeieinsätze auslösen wird. Es ist nicht auszuschließen, dass dies zu nicht unerheblichen Gefahren für den Verursacher und möglicherweise auch für Unbeteiligte führen kann.

Auch die finanziellen Folgen eines solchen Handelns könnten für den Verursacher erheblich sein.ots

Kreiensen

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