Unterschiedliche Sichtweisen

Stromtrassen: BI-Sprecher Schulze zu Wahle-Mecklar und SuedLink

Kreiensen. Kürzlich wurde an dieser Stelle ein redaktioneller Beitrag zum Thema Stromleitungsbau in der Region veröffentlicht. Darin ging es besonders darum, für die Bürger und Betroffenen die Unterschiede zwischen den Projekten Wahle-Mecklar und SuedLink darzustellen, kommentiert vom Billerbecker Ortsvorsteher Reinhard Brinckmann.

Das hat Wolfgang Schulze aus Kreiensen, Sprecher der Bürgerinitiative Bürger für HGÜ-Erdkabel, auf den Plan gerufen, der dies ausdrücklich begrüßt, aber zu einigen Punkten auf unterschiedliche Sichtweisen hinweist. Schulze ist, wie Reinhard Brinckmann, Gründungsmitglied des Vereins »Bürger ProErdkabel Harzvorland«.

Vor etwa zwei Jahren haben aber er und der damalige Vereinsvorstand Peter Gosslar neben zahlreichen Mitgliedern den Verein wegen unterschiedlicher Auffassungen über die Durchsetzung der Vereinsziele verlassen und die Bürgerinitiative für HGÜ-Erdkabel gegründet, in der Peter Gosslar als Vorsitzender fungiert. Zweiter Vorsitzender ist Karl Heinz Jung, der auch Vorsitzender der BI Auf dem Berge in Naensen ist.

Schulze widerspricht der Aussage, dass die Wahle-Mecklar-Trasse zur Verstärkung des bestehenden Wechselstromnetzes bestimmt sei. Im Gesetz (EnLAG § 1) sei klar zu lesen, dass es sich um eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung im Übertragungsnetz – nicht Verteilnetz(!) – handele. Dies sei sinnlogisch, da das Ziel des EnLAG die Erhöhung der Übertragungskapazität sei.

Auch die Art der Stromübertragung sei nicht im Gesetz vorgeschrieben, so dass auch eine Gleichstromübertragung (HGÜ) durchaus möglich wäre, auch unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit. Eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung sehe keine Umspannwerke oder Einspeisungen vor.

Tennet hat nun als Netzbetreiber entgegen den klaren Vorgaben des Gesetzes diese »Starttrasse«/Gesamttrasse in vier Abschnitte aufgeteilt, was dazu führt, dass eine Ausführung der Trasse in Gleichstromtechnik aus Kostengründen ausscheidet. Nach wie vor fehle ein konkreter Bedarfsnachweis für diese vom Gesetz abweichende Planung, so Schulze

Eine solche Vorfestlegung der Trassierung in Einzelabschnitte sei abwägungsfrei nur dann zulässig, wenn die Art der Verbindung – Punkt zu Punkt oder Abzweige –, die Art der Übertragungstechnik – Gleichstrom oder Wechselstrom – und die damit verbundene Leitungsausführung – Freileitung oder Erdkabel – in Bezug auf die Gesamttrasse, wie sie im Gesetz vorgesehen sei, erfolge, führt Schulze dazu aus. Dies sei bisher aber nicht der Fall.

Schulze vermisst entsprechende Aktivitäten seitens der Politiker, die es bisher bei Lippenbekenntnissen bewenden ließen. Weiter wäre auch eine juristische Klärung möglich. Das erforderliche Kapital dürfte eventuell beim Verein vorhanden sein, so Schulze weiter.

Hinsichtlich der Aussagen zu den SuedLink-Trassen widerspricht er vehement der Behauptung, dass in der Bauphase bei offener Bauweise mit einer Breite von 60 Metern und mit einer Tiefe von zwei Metern ein Arbeitsgraben auszubaggern sei. Er verweist dabei auf die Vorgaben des Kabelherstellers ABB und auf das alternative Verlegekonzept von Infranetz. Das letztgenannte Planungsunternehmen habe auch hinsichtlich der Bündelung der Trassen Wahle-Mecklar und SuedLink ein eigenes Konzept entwickelt und es Netzbetreibern, Politikern und der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt. Eine Antwort dazu stehe wohl noch aus. Einen Kommentar zu der im Artikel geforderten geschlossenen Bauweise mochte Wolfgang Schulze nicht abgeben.oh

Kreiensen

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