Gericht ahndet mehrfachen Ladendiebstahl streng

Vier Angeklagte im Einbecker Amtsgericht | Einmal Geldstraße, zweimal Haft mit und einmal ohne Bewährung

Einbeck. Einmal eine Geldstrafe, dreimal Haft, davon in zwei Fällen auf Bewährung: Über vier Frauen, 21, 25, 23 und 25 Jahre alt, die des Ladendiebstahls angeklagt sind, hat das Amtsgericht Einbeck jetzt weiter verhandelt und ein Urteil gesprochen. Angeklagt waren Taten zwischen Dezember 2015 und Mai dieses Jahres in verschiedenen Einbecker Geschäften. Die Frauen waren hier überwiegend gemeinschaftlich auf »Einkaufstour« gegangen, der Wert der gestohlenen Waren lag bei über 550 Euro.

Während sich die jüngste Beschuldigte bereits beim ersten Verhandlungstermin geständig und reuig gezeigt hatte, waren die anderen zwar gesprächig, aber nicht im Sinne des Gerichts. Vielmehr bestand noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Vorgänge, wozu nun weitere Zeugen geladen waren. So ließ sich mit Hilfe eines Polizeibeamten der gemeinschaftlich begangene Diebstahl in einem Einbecker Supermarkt genauer klären.

Dort sei es am einfachsten, weil man durch den Eingang wieder rauskomme, lautete der Tipp der älteren Frauen für die jüngste Angeklagte, die aufgrund finanzieller Engpässe »einkaufen« wollte ohne zu bezahlen. Wie Waren unter Beteiligung von zwei Angeklagten in eine Tüte gepackt wurden, hat eine Mitarbeiterin eines Einzelhandelsgeschäfts beobachtet und dem Gericht geschildert.

Eine dritte Angeklagte druckte unterdessen Fotos aus, die sich später auch in der Tasche mit Diebesgut fanden. Drei der vier Angeklagten sind bereits aktenkundig bei Gericht: Betrug, Körperverletzung, Diebstahl, Widerstand und Beleidigung. In ihre Plädoyer erinnerte die Staatsanwaltschaft, dass am ersten Verhandlungstag Lügengeschichten erzählt wurden. Nur die 21 Jahre alte Angeklagte sei, wenn auch mit Verzögerung, geständig gewesen. Für sie wurde eine Strafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro beantragt.

Eine 25-Jährige habe etwas ausgesagt, was »halbwegs an Wahrheit« grenze. Für sie sollte es eine Strafe von 110 Tagessätzen über je 18 Euro geben. Insbesondere die 23-Jährige sei strafrechtlich bereits erheblich in Erscheinung getreten, und sie stehe unter Bewährung. Das Ende der Fahnenstange sei für sie erreicht. Angemessen sei eine neunmonate Freiheitsstrafe auf Bewährung, die bei der kleinsten Kleinigkeit aufgehoben werde, »und sei es die Zahnbürste für drei Euro.« Außerdem sollen 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit geleistet werden.

Die zweite 25-Jährige sei immerhin teilgeständig, aber auch schon einschlägig in Erscheinung getreten; 100 Tagessätze zu 15 Euro wären hier angemessen. Das Gericht ging über die Strafanträge der Staatsanwaltschaft hinaus: Die 21-Jährige bekam eine Strafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro, eine 25-Jährige erwartet vier Monate Haft auf Bewährung, die andere 25-Jährige sechs Monate Haft, ebenfalls auf Bewährung.

Die 23-Jährige erhielt eine siebenmonatige Haftstrafe ohne Bewährung. In seiner Erläuterung zum Urteil sagte der Direktor des Amtsgerichts, Thomas Döhrel, die Jüngste habe tapfer versucht, den »Einkauf«, der gemeinsam geplant und begangen wurde, auf sich zu nehmen, weil sie die anderen nicht mit reinreißen wollte. Es sei aber gemeinsam gehandelt worden. Eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts sei gut vertretbar.

Einen Diebstahl habe die eine 25-Jährige allein begangen, die weiteren Taten gemeinschaftlich, das sei eine klare Sache. Eine einmalige Dreistigkeit sei der Supermarkt-Diebstahl, als die Frau den Laden gleich zweimal mit vollen Taschen verlassen wollte, ohne zu bezahlen, während ihre Freundin ganz normal durch die Kasse ging. Eine Geldstrafe halte er hier nicht für richtig, sondern eine Freiheitstrafe zur Einwirkung auf die Angeklagte.

Da sie nicht ernsthaft beziehungsweise gleichartig vorbelastet sei, sei eine dreijährige Bewährungsfrist zu vertreten. Außerdem muss sie 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Nichts gestanden habe die 23-Jährige, und bei ihr gebe es auch eine Reihe Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung. Seit Jahren setze sie ihr kleinkriminelles Leben fort: »Sie klaut, klaut, klaut.« Da sie ein kleines Kind habe, denke sie, man könne ihr nichts tun, aber das sei falsch gedacht. Er sehe jetzt den Zeitpunkt, etwas zu tun.

Die Haftstrafe über sieben Monate könne er angesichts der Vorgeschichte nur ohne Bewährung aussprechen. Die andere 25-Jährige schließlich, die das Urteil weinend anhörte, habe nichts ernsthaft gestanden, und sie sei vorbelastet. Allerdings habe sie schon eine geraume Zeit »durchgehalten.« In der Gesamtbewertung seien sechs Monate Haft angemessen - auf Bewährung, weil die letzte Tat schon länger zurückliege. 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit muss sie ebenfalls ableisten. Rechtsmittel gegen das Urteil sind möglich.ek