Sonderkündigungsrecht:
E.on erhöht die Strompreise
Region. Der E.on-Konzern erhöht zum 1. August seine Strompreise in der Grundversorgung und zahlreichen weiteren Tarifen.
Alle Kunden, die von der E.on-Preiserhöhung betroffen sind, profitieren jetzt von einem Sonderkündigungsrecht und können trotz eines noch laufenden Vertrages bis spätestens 31. Juli zu einem anderen Stromanbieter wechseln.oh