Sonderkündigungsrecht:

E.on erhöht die Strompreise

Foto: E.ON SE

Region. Der E.on-Konzern erhöht zum 1. August seine Strompreise in der Grundversorgung und zahlreichen weiteren Tarifen.

Alle Kunden, die von der E.on-Preiserhöhung betroffen sind, profitieren jetzt von einem Sonderkündigungsrecht und können trotz eines noch laufenden Vertrages bis spätestens 31. Juli zu einem anderen Stromanbieter wechseln.oh

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