Einschränkungen für Taxi-Fahrten während der Nacht

Region. Auf Antrag einiger Taxiunternehmen hatte sich der Landkreis unlängst mit der Beförderungspflicht der Unternehmen in den nachfragearmen Nachtzeiten befasst. Im Rahmen eines Runden Tisches wurde ein Pilotprojekt entwickelt und ab dem 1. März umgesetzt.

So entfällt seither an bestimmten Wochentagen für die Einbecker Taxiunternehmen (Keime, Raue und Konstantin) sowie ein Gandersheimer Unternehmen (Rosenthal) die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Betriebes während der Nachtzeit von 1 bis 6 Uhr. Betroffen sind nur bestimmte Nächte. So beginnt der Zeitraum in der Nacht von Sonntag auf Montag ab 1 Uhr und endet jeweils am Freitagmorgen um 6 Uhr. Während der betroffenen Nachtzeiten werden von den einbezogenen Unternehmen Fahrten nur noch auf Vorbestellung durchgeführt. Im Rahmen der Pilotphase galten die ausgesprochenen Befreiungen zunächst bis zum 31. Juli. Die Pilotphase wird derzeit evaluiert, um das weitere Verfahren mit allen Beteiligten abzustimmen.

Den genannten Einbecker und Bad Gandersheimer Taxiunternehmen wurde nunmehr eine Verlängerung von der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Betriebes während der Nachtzeit bis 30. September dieses Jahres gewährt. Fahrten zu den oben genannten Zeiten sind durch Vorbestellungen weiterhin möglich.

Wer Anregungen oder Kritik zu diesem Verfahren äußern möchte, kann dies schriftlich per E-Mail an verkehrsregelung@landkreis-northeim.de tun.lpd

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