Feuerwerksverbot im Landkreis

Kein Abbrennen auf öffentlichen Straßen und Plätzen | Verkaufsverbot

Landkreis Northeim. Die Corona-Verordnung regelt – wie schon 2020 – ein Verbot von Feuerwerken zu Silvester und Neujahr. Vom 31. Dezember bis zum Ablauf des 1. Januars ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 des Sprengstoffgesetzes auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt. Der Landkreis hat per Allgemeinverfügung festgelegt, um welche Bereiche es sich handelt. Damit ist zum Jahreswechsel das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen wieder verboten. Am 31. Dezember ist in den genannten Arealen zudem ab 21 Uhr bis 1. Januar 7 Uhr auch das Mitführen von Feuerwerk untersagt.

Bundesweit verboten ist der Verkauf von Feuerwerk. Produkte, die sich bereits im Bestand der Bürger befinden, dürfen im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Auch Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen, die ganzjährig zu erwerben sind, dürfen verwendet werden.

Hier die per Allgemeinverfügung festgelegten Straßen, Wege und Plätze: In der Stadt Einbeck sind es Straßen und Plätze innerhalb der Wallanlagen und der Innenhof der Burg Greene; in Hardegsen Aldi-Parkplatz (Göttinger Straße), Edeka-Parkplatz (Am Anger), Bürgerpark (Schmiedewiese), REWE-Parkplatz (Am Gladeberg), Teichwiesen und Wohnmobilhafen (Steinbreite); in der Gemeinde Kalefeld die Schwimmbadstraße 11 (Parkplatz und Schulhof), Schulstraße 1 (Hoffläche und Parkplatz), In der Trift (Parkplatz) und Hauptstraße 14a (Parkplatz); in der Stadt Moringen die Amtsfreiheit 10 (Parkplatz am Rathaus bis Kreisverkehr Lange Straße) und Sollingstraße (bis Klosterhof 1); im Flecken Nörten-Hardenberg die Kreuzung/Bushaltestelle Hannoversche Straße/Bachstraße/Springstraße, Hardenberg-Schlosspark (Burgstraße, Ortsausgang Bishausen) und Edeka-Parkplatz (Hannoversche Straße/ Ecke Klosteracker

1). Darüber hinaus kann es in einzelnen Städten und Gemeinden wie in Northeim oder Bad Gandersheim weitere Bereiche wie in Innenstädten geben, in denen ein Feuerwerksverbot gilt. Informationen dazu gibt es auch auf den Seiten der Städte und Gemeinden.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim zum Verbot von Feuerwerken und Ansammlungen zu Silvester und Neujahr findet man unter www.landkreis-northeim.de und im Amtsblatt Nummer 80 vom 23. Dezember 2021.lpd

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