FFP- und OP-Masken nicht waschen

Da sonst Filterleistung nachlässt | Richtige Handhabung | Wechsel nach Durchfeuchtung

Region. Bund und Länder haben unter anderem die Regeln für die Maskenpflicht verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig mindestens medizinische Gesichtsmasken getragen werden, sogenannte OP-Masken. Noch sicherer sind FFP2-Masken. Die einfache Mund-Nasen-Bedeckung reicht nicht mehr. Auch in Zügen der Deutschen Bahn und den Maschinen vieler Fluggesellschaften ist das Tragen einer Maske Pflicht.

Die sogenannte OP- oder medizinische Gesichtsmaske besteht aus mehrschichtigem Kunststoff mit Falten zur besseren Anpassung. Mit einer Zulassung nach DIN EN 14683 gilt dieser Maskentyp als medizinische Gesichtsmaske mit einer bestimmten Filterleistung. Das CE-Zeichen auf der Verpackung gibt an, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität erfüllt sind. OP-Masken schützen vor allem andere Menschen in der nahen Umgebung vor Tröpfchen, die der Maskenträger etwa beim Sprechen oder Husten aus Mund und Nase abgibt, weniger vor Aerosolen. Für den Träger bieten sie nur einen gewissen Eigenschutz. OP-Masken sind zum Einmalgebrauch vorgesehen, können bei kurzer Tragedauer aber auch mehrfach genutzt werden. Ein regelmäßiger Austausch ist ratsam, so Experten.

Drei Schutzklassen

Atemschutzmasken, die auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt werden, haben eine deutlich weitreichendere Wirkung. Sie schützen den Träger vor Aerosolen, Rauch und Feinstaub in der Atemluft, wenn die Ränder dicht am Gesicht anliegen. Eine europaweite Norm (EN 149) regelt die Qualität dieser Masken. Drei Schutzklassen definieren das Rückhaltevermögen: FFP1, FFP2 und FFP3. Dabei steht FFP für »Filtering Face Piece«. Zum Schutz vor dem Coronavirus sind mindestens Masken der Klasse FFP2 notwendig. Verkauft werden dürfen nur noch Masken mit CE-Kennzeichnung einschließlich einer vier­stelligen Zahl für eine der 41 zugelassenen Prüfstellen.

Alltagsmasken sind im Idealfall dreilagig

Einfache Stoffmasken, die unter ­Begriffen wie Alltags- oder Behelfs-Masken genutzt werden, bieten je nach Ausführung nur einen geringen Schutz. Im Ide­alfall bestehen sie aus drei La­gen. Fest ge­webte Stoffe sind besser geeignet als leicht gewebte. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist darauf hin, dass sich Träger solcher Masken nicht darauf verlassen können, »dass diese sie oder ­andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen«.

Gefrierbeutel für Transport

Das Tragen von Schutzmasken ist nur dann sinnvoll, wenn sie richtig gehandhabt werden. Vor dem Anlegen sollte man sich die Hände ­waschen und die Innenseite der Maske nicht berühren. Die Maske muss an den Rändern eng anliegen und durchgehend Mund und Nase bedecken. Während des Tragens sollte man die Maske nicht berühren. Ist sie durchfeuchtet, sollte sie gewechselt werden. Zum Abnehmen greift man an die seitlichen Schnüren oder Gummis. Nach dem Abnehmen gilt es, immer gründlich die Händezu waschen. Geeignet für den Transport von getragenen und ungetragenen Masken unterwegs sind Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss. Sie verhindern den Kontakt mit kontaminierten Stoffteilen und halten unbenutzte Masken ­hygienisch sauber. Niemals sollte man getragene Masken von anderen Menschen verwenden und auch mit Maske den Mindest­abstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen einhalten.

FFP-Masken und OP-Masken aus Zellstoff dürfen nicht gewaschen werden, da die Filterleistung sonst deutlich abnehmen würde. Obwohl die Masken als Einwegprodukte gelten, sehen Experten kein Problem darin, sie im privaten Gebrauch mehrfach – maximal fünf Mal – zu nutzen. Gerade wenn man sie nur für kurze Zeit trägt, etwa zum Einkaufen. Danach sollten sie möglichst an einem Haken aufgehängt und bei Zimmertemperatur getrocknet werden.
Atemschutzmasken und Mund-Nasen-Schutz sind in Apotheken, Drogerien und zum Teil auch in Supermärkten erhältlich.sts/oh

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