Gemeinsames Vorgehen gegen ASP wird geplant

Northeim. Noch Anfang des Jahres war sie beinahe täglich in den Schlagzeilen: die Afrikanische Schweinepest (ASP). Mittlerweile aus den Schlagzeilen verschwunden, hat sich die Situation seither allerdings keineswegs verbessert. Im Rahmen einer gemeinsamen Übung haben sich die Landkreise Northeim und Göttingen jetzt mit dem Szenario eines Auftretens in der Region auseinandergesetzt.

Sie gehen bei der Bekämpfung besonders gefährlicher Tierseuchen schon seit 2006 einen gemeinsamen Weg, es gibt das gemeinsame Tierseuchenkrisenzentrum. Seitdem üben die Fachleute beider Landkreise mindestens einmal jährlich die Bewältigung unterschiedlicher Krisenszenarien.

Sitz des Krisenzentrums ist in den Schulungsräumen der Feuerwehrtechnischen Zentrale in der Matthias-Grünewald-Straße in Northeim. Das aktuell angenommene Übungsszenario sah den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vor. Unter der fachlichen Leitung von Dr. Thomas Patzelt, dem Leiter des Göttinger Veterinäramtes, ging es darum, Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche und zum Schutz der Hausschweinbestände zu proben.

An der Übung nahmen etwa 40 Personen teil. Neben Verantwortlichen der Veterinärämter und der Jagdbehörden beider Landkreise zudem sogenannte lokale Fachberater, zu denen unter anderem die Revierinhaber, der Kreisjägermeister sowie Vertreter aus Jagd, Forst und Landwirtschaft zählen.

Das Übungsszenario war vom niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittesicherheit vorgegeben und sah vor, dass im Landkreis Northeim erstmals in einem Revier bei einem verendeten Wildschwein das Virus der Afrikanischen Schweinepest nachgewiesen wurde. Als Ursache für die Infektion vermutete man das unachtsame Entsorgen von Verpflegungsabfall.

Zur Vorbereitung und Durchführung der tierseuchenrechtlichen Bekämpfungsmaßnahmen fanden eine Lagebesprechung unter Hinzuziehung der lokalen Fachberater statt, die mit den örtlichen Besonderheiten des Reviers und des Wildschweinebestandes vertraut sind. Zunächst legte man nach Darstellung der aktuellen Seuchenlage Restriktionszonen um den Fundort festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine Kernzone mit vier Kilometer Radius, ein gefährdetes Gebiet (15 Kilometer) sowie eine Pufferzone mit einem Radius von 30 Kilometern.

Die Einrichtung von Restriktionszonen hätte im Ernstfall unter anderem auf die Bejagung und Verwertung der Wildschweine sowie die Haltung von Hausschweinen erhebliche Auswirkungen. Alle erlegten Tiere müssten auf ASP untersucht werden und es gäbe auch für nichtinfizierte Wildschweine und deren Fleisch Verbringungsverbote oder Abgabebeschränkungen. Hausschweinehalter sind gefordert, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Außerdem bestünde für Schweine ein Verbringungsverbot, Schweinefleisch dürfte nur eingeschränkt und mit einer Ausnahmegenehmigung den betroffenen Bereich verlassen. Herausgefordert waren die Fachleute im Verlauf der Übung auch, um die Suche, Bergung und Entsorgung von Fallwild (Wildschwein) zu regeln. Denn das ASP-Virus ist im Boden sowie im Blut und in den verendeten Tierkörpern lange ansteckungsfähig.

Fallwild muss deshalb in allen Restriktionszonen gezielt gesucht, beprobt und entsorgt werden. Die Anzahl und Zusammenstellung der Bergeteams von Fallwild unter Beteiligung ortskundiger Jäger, sowie deren technischen Ausstattung und die Hygienemaßnamen, die bei der Bergung zu beachten sind, wurden deshalb erläutert. Ziel ist, eine Seuchenverbreitung innerhalb des Wildschweinbestandes sowie eine Übertragung auf Hausschweine zu verhindern.

Regelmäßig finden solche Übungen zur Bekämpfung von Tierseuchen statt. Sie werden vom LAVES koordiniert und dienen dazu, die festgelegten Alarmpläne zu testen und die Zusammenarbeit der Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene einzuüben. Die Afrikanische Schweinepest war auch schon 2014 thematischer Schwerpunkt einer landesweiten Tierseuchenübung.oh

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