Kaum Datenschutz für Monsterjäger

Verbraucherzentrale sieht Verstoß gegen Verbraucherrechtsstandards

Region. Eine Spiele-App sorgt derzeit für den Megahype: Pokémon Go. Seit sie am 13. Juli offiziell in Deutschland veröffentlicht wurde, begeben sich Jung und Alt auf die Suche nach den virtuellen Monstern. Was den Datenschutz angeht, ist der Monster-Wahnsinn allerdings mit Vorsicht zu genießen und bei In-App Käufen kann man schnell in die Kostenfalle tappen, erklärt die Verbraucherzentrale.
Pokémon steht kurz für »Pocket Monster«. Das Pokémon-Spiel gibt es schon länger, doch früher konnten User es nur auf Konsolen spielen. Jetzt gibt es das Spiel von Nintendo auch für das Smartphone. Es geht darum, die Pokémon zu fangen und gegeneinander antreten zu lassen. Durch die Standort-Erkennung (GPS) des Smartphones können Spieler Pokémon in ihrer Nähe finden. Dann werden die Figuren auf dem Display in die echte Umgebung eingeblendet.

Die App selbst ist kostenlos.

Jedoch können die Gamer während des Spiels Pokémünzen kaufen – 100 Münzen kosten 99 Cent, 14.500 Pokémünzen 99,99 Euro. Mit der Währung können die Spieler rascher vorwärtskommen und Spielzubehör, wie zum Beispiel Pokébälle und Köder kaufen. Ist im App-Store die Kreditkartennummer schon hinterlegt, kann es schnell teuer werden, so die Verbraucherzentrale. Eltern sollten die Einstellungen des Smartphones ihrer spielenden Sprösslinge deshalb genau überprüfen.

Spieler müssen sich mit einem Google-Konto oder einem »Pokémon-Trainer«-Profil anmelden und ihre Standortdaten freigeben. Da es darum geht, virtuelle Pokémon-Monster zu fangen, die sich an verschiedenen Orten in der realen Welt verstecken, muss der Nutzer seinen Aufenthaltsort angeben. Ist die App den ganzen Tag im Hintergrund eingeschaltet, lässt sich ein detailliertes Bewegungsprofil erstellen. Die gesammelten Daten darf Niantic laut seiner Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen speichern und an Dritte weitergeben. Das können private Unternehmen sein, aber auch Regierungsbehörden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht unter anderem deshalb einen Verstoß gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards und hat 15 Klauseln der Vertragsbestimmungen der kalifornischen Entwicklerfirma von Pokémon Go, Niantic, abgemahnt.

Die Verbraucherzentrale rät, die In-App Käufe auf dem Smartphone von Kindern zu sperren und mit den Kindern über die Kostenfallen zu sprechen.Wenn die Kinder nicht spielen, sollte der Zugriff von Pokémon Go auf Kamera, Ortungsdaten und Bluetooth ausgeschaltet werden.oh