Ladenöffnungen möglich: Terminvereinbarungen
Region. Wann darf der Einzelhandel wieder öffnen, wann kann man wieder bummeln und einkaufen? Nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom vergangenen Mittwoch soll das ab dem heutigen Montag nach und nach möglich werden, immer mit Blick auf die Inzidenzwerte.
Öffnen dürfen ab Montag Buchhandlungen. Blumengeschäfte und Gartencenter sind in Niedersachsen bereits geöffnet, ebenso Friseure. Auch Fahrschulen dürfen praktischen Unterricht bereits wieder anbieten. Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe können ab dem heutigen Montag mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen.
Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Gesichtskosmetik oder für Rasuren. Der sonstige Einzelhandel kann für sogenannte Terminshopping-Angebote öffnen (»click and meet«). Dies wird jedoch begrenzt auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung sind notwendig.
Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können ebenfalls mit 50 Prozent der normalen Kapazität und einer Anmeldepflicht öffnen. Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen im Außenbereich auch in Gruppen Sport treiben.
Die Landesregierung prüft, ob weitere Öffnungen möglich sind, wenn einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte stabil bei einer Inzidenz unter 35 pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegen. Eine Verordnung des Landkreises Northeim lag noch nicht vor.oh