Landrätin stellt Situation dar

Jugendfreizeitheim Silberborn | hoher Zuschussbedarf

Jugenfreizeiheim Silberborn wird jährlich mit hohem Kostenaufwand bezuschusst

Northeim/Silberborn. Landrätin Astrid Klinkert-Kittel hat sich jetzt im Rahmen des laufenden Bürgerbegehrens zum Jugendfreizeitheim in Silberborn zu Wort gemeldet. »Mir ist wichtig, auf einige Fakten hinzuweisen, die für eine Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger wichtig sind«, sagte die Landrätin.

So hatte das Jugendfreizeitheim des Landkreises Northeim in den vergangenen beiden Jahren jeweils rund 13.000 Übernachtungen zu verzeichnen. 2016 entfielen davon etwa 10.000 Übernachtungen auf kreisfremde Personen, also Gäste, die nicht aus dem Landkreis Northeim stammen; 2017 waren es etwa 11.000 Übernachtungen.

Durch den laufenden Betrieb wurde 2016 ein Defizit von rund 280.000 Euro, 2017 waren es 270.000 Euro produziert. Jede Übernachtung in Silberborn erbringt ein Minus von mehr als 20 Euro, oder anders ausgedrückt: Um die Kosten der Einrichtung durch die Gäste zu decken, müssten die Tagessätze um mindestens 20 Euro pro Tag angehoben und damit annähernd verdoppelt werden.

»Ich möchte ausdrücklich auch dem Eindruck entgegentreten, wir hätten uns in der Vergangenheit nicht um eine Verbesserung der Situation bemüht«, so die Landrätin weiter. So sei der Personaleinsatz - als wesentlicher Bestandteil der Fixkosten - laufend optimiert worden.

»Die Arbeitsbedingungen müssen dem Personal aber auch zugemutet werden können und auch in Silberborn ist der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst anzuwenden«, verdeutlicht Klinkert-Kittel. Auch habe es beispielsweise regelmäßig Rabattaktionen gegeben, um freie Plätze zu belegen. Um die Nachfrage aus dem Landkreis Northeim zu erhöhen, habe man auch regelmäßig bei den Schulleitungen für die Einrichtung geworben.

Geführt hat dies letztlich dazu, dass die Belegungszahlen des Jugendfreizeitheims deutlich über den Zahlen vergleichbarer Jugendherbergen liegen. All dies habe verbesserte die Situation nicht nachhaltig. Jährlich müssen rund 220.000 Euro nur allein dafür eingesetzt werden, die Aufenthalte von auswärtigen Gästen zu bezuschussen.

Außerdem gibt es in Silberborn in unmittelbarer Nähe noch eine Jugendherberge, die erst im vergangenen Jahr mit Unterstützung von Stadt und Landkreis Holzminden teilweise renoviert wurde. »So gibt es vor Ort natürlich eine Konkurrenzsituation«, so die Landrätin, die eine weitere Steigerung der Belegungszahlen für das Jugendfreizeitheim auch deshalb mehr als unrealistisch erscheinen lässt.

Eine Tatsache ist, dass gehandicapte Personen von der Nutzung des Jugendfreizeitheims aufgrund der baulichen Situation faktisch ausgeschlossen sind. Allein für die notwendigen Sanierungen und einen behindertengerechten Ausbau wären etwa zwei Millionen Euro aufzuwenden.

»Wir sind dabei, im Landkreis Northeim einen Stufen- und Aktionsplan zur Inklusion umzusetzen, da können wir Silberborn nicht einfach ausblenden«, sagte Klinkert-Kittel. Fakt ist auch, dass die Aktienentnahme, deren Dividenden das Jahresergebnis des Jugendfreizeitheims bisher um 125.000 Euro verbessert hatten, sich nicht mehr stoppen lässt.

»Die entsprechenden Beschlüsse des Kreistages und der Jugendstiftung, die die Dividenden ab 2019 erhalten wird, wurde vor dem Bekanntwerden des Bürgerbegehrens gefasst und wurden auch umgesetzt«, erklärte Klinkert-Kittel. Die Jugendstiftung des Landkreises Northeim fördert übrigens ausschließlich Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Landkreis Northeim.

Dazu gehören alljährlich unter anderem die Ferienprogramme der Städte- und Gemeinden, Swim & Run im Freibad Düderode, die Beratungsstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen, die Ferienfreizeit in Schwangau, die Schulwerkstatt, die Lernförderung Northeim, die Jugendwerkstatt Northeim und die Mädchenberatung der Werk-statt-Schule. Sollte es der Initiative gelingen, die für ein erfolgreiches Bürgerbegehren notwendigen Unterschriften vorzulegen, wäre in der Sache noch keine Entscheidung getroffen.

Es müsste vielmehr ein Bürgerentscheid stattfinden, der mit einer Kommunalwahl vergleichbar wäre. Innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung, dass das Bürgerbegehren erfolgreich war, müsste an einem Sonntag die Abstimmung mittels Stimmzettel erfolgen. Sollte der Bürgerentscheid positiv im Sinne der Initiative ausfallen, so wäre der Kreistag zwei Jahre an die Entscheidung gebunden.

»Zwei Jahre, in denen weiterhin Defizite produziert und Rücklagen aufgebraucht werden, ohne dass erwartet werden darf, dass eine Verbesserung der Situation eintritt«, so Klinkert-Kittel. Sie verweist auch darauf, dass die Ungewissheit über die Zukunft des Jugendfreizeitheims in diesen beiden »gewonnenen« Jahren, sicher nicht zur Stabilisierung der Finanzsituation beitragen dürfte.ldp

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