Neuer Mindestlohn soll 471.000 Euro Kaufkraft bringen

Northeim. Der Mindestlohn steigt ab Januar um 35 Cent auf 9,19 Euro pro Stunde – und mit ihm der Verdienst von 1.840 Menschen im Landkreis Northeim. So viele Beschäftigte arbeiten hier derzeit zum gesetzlichen Lohn-Minimum.

Auch die Wirtschaft im Kreis profitiert: Die Kaufkraft wächst durch das Mindestlohnplus in diesem Jahr um rund 471.000 Euro. Das teilte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit und beruft sich auf eine aktuelle Analyse des Pestel-Instituts aus Hannover.

»Mal ins Kino, Essengehen oder etwas Neues für den Haushalt anschaffen – fast jeder Euro, den Mindestlohn-Beschäftigte am Monatsende extra haben, fließt in den Konsum. Und einen Großteil davon geben sie vor Ort aus«, so Katja Derer von der NGG-Region Süd-Ost-Niedersachsen-Harz. Wer zum untersten Lohn arbeite, könne nichts auf die hohe Kante legen. Für die Gewerkschafterin ist der gesetzliche Mindestlohn aber auch nach der aktuellen Erhöhung zu niedrig. Die NGG fordert ein deutlich stärkeres Mindestlohn-Plus. Erst in einer Größenordnung von mehr als zwölf Euro pro Stunde werde die Lohnuntergrenze »langsam armutsfest«.

Derer sieht bei den Löhnen »Luft nach oben« und die Arbeitgeber in der Pflicht: »In Branchen wie dem Gastgewerbe und dem Bäckerhandwerk gehen trotz guter Wirtschaftslage selbst Fachkräfte oft nur mit dem gesetzlichen Minimum nach Hause.« Messlatte sei nicht der Mindest-, sondern der Tariflohn. Sie prangert die zunehmende Tarifflucht als Hauptgrund dafür an, »dass seit Jahren viel zu Viele im Niedriglohnsektor gefangen sind« und fordert die Unternehmen auf, sich zu Tarifverträgen zu bekennen.

Weiter betonte sie, dass von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns seit 2015 rund vier Millionen Menschen profitiert haben. Allerdings werde dieser gesetzliche Anspruch viel zu wenig kontrolliert, weil die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach wie vor nicht ausreichend personell ausgestattet sei. »Es gibt viel zu viele Schlupflöcher: Arbeitszeiten werden nicht korrekt erfasst oder Überstunden nicht bezahlt, um den Mindestlohn massenhaft zu umgehen. Das ist ein Skandal«, kritisiert die Gewerkschafterin und fordert die Beschäftigten auf, ihre Januar-Lohnabrechnung genau zu kontrollieren.

Bei Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde. Nach dem Mindestlohngesetz steigt er alle zwei Jahre. Wie hoch das Plus ist, hängt besonders von der Entwicklung der Tarifverdienste ab.oh

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