Probealarm Donnerstag um 11 Uhr
Bundesweiter »Warntag« | Wie verhält man sich im Katastrophenfall?
Region. Am Donnerstag, 10. September, werden um 11 Uhr die Sirenen eine Minute lang im Heulton ertönen – nicht nur im Landkreis Northeim, auch bundesweit. Grund dafür ist der erste bundesweite »Warntag«.
Neben den Sirenen werden auch Warnmeldungen über die Smartphone-App BIWAPP ausgespielt, Informationen über Hörfunk- und Fernsehsender eingeblendet und Meldungen in den sozialen Medien und im Internet zu lesen sein. Nach 20 Minuten werden die Sirenen wieder ertönen, dann in einem einminütigen Dauerton. Dieses Signal steht für Entwarnung und hebt die vorherige Warnung auf.
Bei Hochwasser, Unwetter und Stromausfall
Der »Warntag« soll nicht nur eine technische Probe sein, vielmehr soll den Menschen in Erinnerung gerufen werden, wie sie sich im Ernstfall verhalten müssen und wie wichtig Warnungen der Bevölkerung sind.
Wie aber muss man sich verhalten, wenn es tatsächlich zu einem Katastrophenfall kommt? Und was kann ein möglicher Ernstfall sein?
Warnungen können in Fällen von Hochwasser, Unwetter oder Hitze ausgesprochen werden. Möglich sind aber auch Bombenentschärfungen, flächendeckende Stromausfälle oder der Austritt gefährlicher chemischer Stoffe.
Älteren und Behinderten helfen
Sobald die Sirenen den entsprechenden Heulton von den Dächern schallen, heißt es für die Menschen, dass sie ihre Häuser oder Wohnungen aufsuchen und dort Fenster und Türen schließen sollen. Als nächstes sollten Radio- oder Fernsehgeräte eingeschaltet werden, im Falle eines Stromausfalls sind batteriebetriebene Geräte zu empfehlen.
Weiter sollte man dann bitte ausländische oder ältere Mitmenschen in der Nachbarschaft informieren und Älteren oder Menschen mit Behinderungen dabei helfen, ihre Wohnungen aufzusuchen. Ganz wichtig ist, dass man sich dabei nicht unnötig in Gefahr begibt.
Lautsprecherdurchsagen
Es wird empfohlen, auch die Smartphone-App BIWAPP im Blick zu behalten, ebenso die aktuellsten Informationen im Internet. Möglicherweise werden Feuerwehr- oder Polizeiautos in den Straßen unterwegs sein und über Lautsprecherdurchsagen weitere wichtige Informationen durchgeben.
Verkehrswege für Rettungskräfte freihalten
In einem Katastrophenfall sollten nur dringende Telefonate geführt werden, da das Mobilfunk- und Telefonnetz schnell überlastet sein kann. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste sollten nur in einem wirklichen Notfall über die 110 beziehungsweise 112 gerufen werden. In bestimmten Situationen kann ein Bürgertelefon eingerichtet werden, über das Fragen der Einwohner beantwortet werden können. Diese Telefonnummer wird dann über offizielle Kanäle, zum Beispiel die Internetseiten des Landkreises, der Städte und Gemeinden oder der Feuerwehren, bekannt gegeben. Auch die Verkehrswege sind für die Rettungskräfte unbedingt freizuhalten.
Kinder sicher in Schule und Kita
Im Ernstfall sorgen sich Eltern verständlicherweise um ihre Kinder, die möglicherweise in der Schule oder im Kindergarten sind. Dort sind sie sicher, sie sollten nur abgeholt werden, wenn auf offiziellem Weg ausdrücklich dazu aufgefordert wird, also beispielsweise durch Rettungskräfte oder Informationen in Funk und Fernsehen oder von Behörden.
In den sozialen Medien oder den eigenen Kommunikationsnetzwerken können schnell Gerüchte entstehen. Es wird daher dringend empfohlen, sich auch auf offiziellen Kanälen zu informieren.
Wer unterwegs ist, sollte das betroffene Gebiet meiden oder es, wenn möglich, schnellstmöglich verlassen. Die Autofenster sollten geschlossen und Lüftung und Heizung im Auto abgestellt werden. Es wird geraten, so schnell wie möglich ein Gebäude oder anderen Schutz aufzusuchen. Von diesem Moment an gelten die oben beschriebenen Verhaltensweisen.
Generell gilt: Niemand sollte sich in unnötige Gefahr begeben. Unglücksorte sollten gemieden werden, wenn man nicht selber helfen kann. Und eine eindringliche letzte Bitte ist, dass niemand zum Gaffer werden sollte. Schaulustige behindern die Arbeiten der Einsatzkräfte.
Wer die Hinweise im Ernstfall beachtet, hilft sich und anderen.
Entwarnung über Radio, Fernsehen und BIWAPP
Wenn die Gefahr vorüber ist, gibt es eine Entwarnung über die Sirenen, Hörfunk- und Fernsehsender, BIWAPP und offizielle Internetauftritte. Bis dahin sollten alle Warn- und Verhaltenshinweise beachtet werden.lpd