Regeln für Quarantäne und Kontaktpersonen

Absonderungsverordnung verlängert

Landkreis Northeim. Das Land Niedersachsen hat die Niedersächsische Absonderungsverordnung verlängert, die Verlängerung gilt seit Sonnabend, 30. April. Der Großteil der bisher gültigen Regeln bezüglich der Isolation von am Coronavirus erkrankten Personen sowie der Quarantäne von Kontaktpersonen bleibt dabei bestehen.

Auch weiterhin gilt damit in Niedersachsen die Pflicht, dass ein positiver Corona-Schnelltest mittels PCR-Test bestätigt werden muss. Im Falle einer Erkrankung müssen sich betroffene Personen in der Regel für zehn Tage in Isolation begeben. Das Freitesten durch einen POC-Antigentest bleibt bei Erwachsenen nach frühestens sieben, bei Kindern und Jugendlichen nach frühestens fünf Tagen möglich.

Enge Kontaktpersonen von Erkrankten müssen sich ebenfalls weiterhin in Quarantäne begeben. Von der Quarantäne als Kontaktperson ausgenommen bleiben nach der Absonderungs-Verordnung weiterhin: alle Personen, die innerhalb der vergangenen 90 Tage eine zweite Impfung erhalten haben, alle Personen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben oder die aufgrund einer Kombination aus überstandener Infektion und Impfung als »geboostert« gelten und alle Personen, die als frisch genesen gelten, also innerhalb der vergangenen 90 Tage mit COVID infiziert waren, sofern der positive PCR-Test länger zurückliegt als 28 Tage.

Zu diesen Ausnahmeregelungen zählen mit der aktuellen Verordnungsänderung nun auch alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, sofern der Corona-Kontakt in der Schule oder Kita stattgefunden hat und keine Symptome auftreten. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Landes Niedersachsen.lpd

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